Hundesteuer Hünfeld 2026

In Hünfeld kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 450 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund70 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Gefährlicher Hund450 €pro Jahr

Steuersätze in Hünfeld

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund70 €
Zweiter Hund150 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund450 €

Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen sowie Kreuzungen, deren Gefährlichkeit nach § 2 Abs. 1 HundeVO Hessen vermutet wird, oder die nach § 2 Abs. 2 HundeVO gefährlich sind

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hünfeld?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 70 € 700 €
2 Hunde 220 € 2.200 €
3 Hunde 400 € 4.000 €
1 gefährlicher Hund 450 € 4.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hünfeld: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Hünfeld an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hünfeld
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Zahlung in einer Summe zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
  • Gebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, die ausschließlich zum Hüten von Herden verwendet werden
  • Hunde, die in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind
  • Hunde mit erfolgreich abgelegter Rettungshundeprüfung nach DIN 13050

Ermäßigt wird

  • Ermäßigter Satz 40 € / 120 € / 150 € (1. / 2. / jeder weitere Hund) für Hunde mit Begleithundprüfung oder Teamtest eines VdH-Zucht- oder Leistungsrichters, auf Antrag

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
Sachkunde
Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Hessen

Hünfeld im Vergleich

Hünfeld liegt 5,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Hünfeld Platz 35 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Hünfeld Platz 330 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hünfeld–70 €220 €
Fulda 15 km 75 € 195 €
Bad Hersfeld 22 km 60 € 144 €
Bad Salzungen 36 km 80 € 160 €
Alsfeld 36 km 84 € 192 €
Meiningen 47 km 90 € 180 €
Median Hessen–75,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hünfeld

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hünfeld für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hünfeld 220 € im Jahr: 70 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Hünfeld einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hünfeld 450 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hünfeld anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hünfeld innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Hünfeld fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hünfeld nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Zahlung in einer Summe zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Hünfeld (Hundesteuersatzung), Beschluss 24.09.2024, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. September 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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