Hundesteuer Karben 2026
Stand: Satzung vom 7. November 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Karben kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 70 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.
Seit 1. Januar 2026 gibt es einmalig 50 € Ermäßigung pro Hund, wenn die Halterin oder der Halter einen Sachkundenachweis vorlegt.
Steuersätze in Karben
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 70 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 4 und 5 der Satzung: Hunde mit über das natürliche Maß hinausgehender Kampfbereitschaft, Hunde mit Beiß- oder Hetzverhalten und bestimmte Rassen und Gruppen (u. a. Pitbull-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Rottweiler) sowie Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Karben?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 3 Hunde | 220 € | 2.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Karben: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Karben an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Karben gilt:
- Hunde aus deutschen Tierheimen (insbesondere der Wetterau): befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Diensthunde von Polizei- und Zollbeamten unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 1
- Hunde, die ausschließlich zu erwerbswirtschaftlichen Zwecken gehalten werden (z. B. Herdengebrauchshunde, Hunde von angemeldeten Hundehändlern)
- Hunde, die vorübergehend in Einrichtungen von Tierschutzvereinen untergebracht sind
- Hunde aus deutschen Tierheimen (insbesondere der Wetterau): befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde- oder Sanitätshunde
- Auf ein Drittel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
- Auf ein Drittel für den ersten Hund bei Empfängern von SGB-II-Leistungen und einkommensmäßig Gleichstehenden
- Einmalig 50 € Ermäßigung pro Hund bei Sachkundenachweis der Halterin oder des Halters (seit 01.01.2026)
- Gefährliche Hunde: Ermäßigung auf den Normalsatz auf Antrag nach bestandener Begleithundeprüfung (VDH), frühestens 2 Jahre nach Feststellung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Hessen
- Hundehaftpflicht
- In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht für alle Hunde. Wer einen erlaubnispflichtigen (gefährlichen) Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen und aufrechterhalten (§ 71a Abs. 2 HSOG). Das betrifft Listenhunde und auffällige Hunde. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Erlaubnis (§ 3 Abs. 1 Nr. 7 HundeVO). Wer nach § 3a HundeVO von der Erlaubnispflicht befreit ist, fällt nicht unter diese Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Für die neun Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 2 Abs. 1 HundeVO). Es gibt nur eine Liste ohne Kategorien. Daneben gilt jeder Hund als gefährlich, der zum Beispiel einen Menschen ohne Anlass gebissen, ein anderes Tier durch Biss geschädigt oder unkontrolliert Wild gehetzt hat (§ 2 Abs. 2).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht in Hessen. Hunde dürfen aber außerhalb des eingefriedeten Besitztums nicht unbeaufsichtigt laufen und brauchen ein Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift des Halters. Alle Hunde müssen an die Leine bei Versammlungen, Volksfesten, Märkten, Messen und anderen Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln. Das gilt auch auf Flächen, die die Gemeinde bestimmt, etwa Parks, Grünanlagen und Fußgängerzonen. Im Jagdbezirk dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können das Anleinen in der Flur per Satzung regeln, auch für die Brut- und Setzzeit.
- Sachkunde
- Nur Halter und Führer gefährlicher Hunde (Rasseliste oder auffällige Hunde) brauchen einen Sachkundenachweis. Er ist bei der ersten Erlaubnis vorzulegen und gilt nur für den einen Hund. Der Nachweis ist erst fällig, wenn der Hund 15 Monate alt ist. Das gilt nicht, wenn er vorher auffällig war oder aus einer Aggressionszucht stammt (§ 4 Abs. 4). Für gewöhnliche Hunde gibt es in Hessen keinen Sachkundenachweis und keinen Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Karben im Vergleich
Karben liegt 25,50 € unter dem Median der 94 erfassten Städte und Gemeinden in Hessen (75,50 €). In Hessen teilt sich Karben Platz 8 von 94 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Karben Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Karben | – | 50 € | 120 € |
| Bad Vilbel | 6 km | 58 € | 145 € |
| Nidderau | 7 km | 84 € | 216 € |
| Friedrichsdorf | 10 km | 84 € | 168 € |
| Maintal | 11 km | 96 € | 240 € |
| Bad Homburg v. d. Höhe | 11 km | 84 € | 216 € |
| Median Hessen | – | 75,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Karben
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Karben für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Karben 120 € im Jahr: 50 € für den ersten und 70 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Karben einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Karben 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Karben anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Karben innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Karben befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Karben gilt: Hunde aus deutschen Tierheimen (insbesondere der Wetterau): befreit bis zum Ende des auf das Jahr des Erwerbs folgenden Kalenderjahres.
Wann ist die Hundesteuer in Karben fällig?
Die Hundesteuersatzung von Karben nennt als Fälligkeit: 1. Juli mit dem Jahresbetrag; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Stadt Karben vom 15.12.2017, Lesefassung mit 1. Nachtrag (STVV-Beschluss 07.11.2025, gültig 01.01.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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