Hundesteuer Kellinghusen 2026

In Kellinghusen kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Erster Hund110 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Gefährlicher Hund400 €pro Jahr

Steuersätze in Kellinghusen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund110 €
Zweiter Hund110 €
Jeder weitere Hund110 €
Gefährlicher Hund400 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde (von der Ordnungsbehörde festgestellt: gebissen, wiederholt in gefahrbringender Weise Menschen angesprungen, andere Tiere gebissen oder unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen): 400 € für den ersten, 560 € für den zweiten, 640 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Ermäßigung oder Befreiung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kellinghusen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 110 € 1.100 €
2 Hunde 220 € 2.200 €
3 Hunde 330 € 3.300 €
1 gefährlicher Hund 400 € 4.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Kellinghusen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Kellinghusen an. Hund in Kellinghusen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Kellinghusen gilt:
    • Tierschutzvereine, die überwiegend Hunde aus dem Stadtgebiet aufnehmen oder vermitteln
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kellinghusen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, gehörlosen oder sonst hilflosen Person dient (Merkzeichen B, BL, GL, aG oder H), auf Antrag
  • Tierschutzvereine, die überwiegend Hunde aus dem Stadtgebiet aufnehmen oder vermitteln
  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Nicht besteuerbar: Hundehaltung durch juristische Personen, gewerbsmäßige Händler oder Züchter mit Erlaubnis, Diensthunde und Hunde zur Berufsausübung (z. B. Herden- oder Artistenhunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens für zwei Hunde
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden, höchstens für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Schleswig-Holstein

Hundehaftpflicht
In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Schleswig-Holstein

Kellinghusen im Vergleich

Kellinghusen liegt 10 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Kellinghusen Platz 15 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kellinghusen Platz 869 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kellinghusen–110 €220 €
Bad Bramstedt 11 km 120 € 240 €
Itzehoe 14 km 120 € 264 €
Barmstedt 18 km 120 € 360 €
Kaltenkirchen 20 km 84 € 180 €
Elmshorn 22 km 120 € 252 €
Median Schleswig-Holstein–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kellinghusen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kellinghusen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Kellinghusen 220 € im Jahr: 110 € für den ersten und 110 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Kellinghusen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kellinghusen 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Kellinghusen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Kellinghusen innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Kellinghusen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Kellinghusen gilt: Tierschutzvereine, die überwiegend Hunde aus dem Stadtgebiet aufnehmen oder vermitteln.

Wann ist die Hundesteuer in Kellinghusen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Kellinghusen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Kellinghusen über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Beschluss der Ratsversammlung 27.04.2021, rückwirkend in Kraft 01.01.2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. April 2021
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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