Hundesteuer Kyritz 2026

In Kyritz kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 70 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Kyritz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2022
Erster Hund50 €
Zweiter Hund70 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 der Satzung in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der brandenburgischen Hundehalterverordnung (Hunde mit festgestellter Gefährlichkeit durch die örtliche Ordnungsbehörde); 500 € für den ersten, 800 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kyritz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 220 € 2.200 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Kyritz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Kyritz an. Hund in Kyritz anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kyritz
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (je ein Viertel); auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kyritz abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Kyritz aufhalten und anderswo versteuert sind
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzhunde
  • Jagdgebrauchshunde von Jagdscheininhabern mit Pachtverhältnis oder Jagderlaubschein und bestandener Jagdeignungsprüfung

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden oder landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter, nur für den ersten Hund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Kyritz im Vergleich

Kyritz liegt 10 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Kyritz Platz 17 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kyritz Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Kyritz–50 €120 €
Pritzwalk 27 km 90 € 180 €
Neuruppin 28 km 70 € 150 €
Rathenow 37 km 72 € 180 €
Wittenberge 44 km 66 € 162 €
Nauen 49 km 45 € 110 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kyritz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kyritz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Kyritz 120 € im Jahr: 50 € für den ersten und 70 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Kyritz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Kyritz 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Kyritz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Kyritz innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Kyritz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Kyritz nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (je ein Viertel); auf Antrag als Jahresbetrag zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Kyritz und ihren Ortsteilen vom 27.02.2020, Lesefassung inkl. 1. Änderungssatzung vom 29.04.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. April 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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