Hundesteuer Pritzwalk 2026

In Pritzwalk kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 350 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Mit Nachweis von Haftpflichtversicherung und Mikrochip sinkt die Steuer um 30 € auf 60 € je Hund.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund350 €pro Jahr

Steuersätze in Pritzwalk

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund90 €
Zweiter Hund90 €
Jeder weitere Hund90 €
Gefährlicher Hund350 €

Als gefährlich gilt: Hunde, die nach § 5 der brandenburgischen Hundehalterverordnung (HundehV) von der Ordnungsbehörde als gefährlich festgestellt wurden; 350 € je Hund, bei widerlegter Gefährlichkeit auf Antrag normaler Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pritzwalk?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 270 € 2.700 €
1 gefährlicher Hund 350 € 3.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Pritzwalk: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Pritzwalk an. Hund in Pritzwalk anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Pritzwalk gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim in Deutschland: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: 01.07. des laufenden Kalenderjahres.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Pritzwalk abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl, aG, Gl, TBl oder H)
  • Therapiehunde mit Ausbildungsbescheinigung sowie nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Diensthunde von Bundespolizei, Zoll, Bundeswehr, Katastrophenschutz und Polizei
  • Rettungshunde mit aktueller Rettungshunde- und Begleithundeprüfung
  • Jagdgebrauchshunde von Forstbeamten und Jagdaufsehern mit Eignungsprüfung (nur der erste Hund)
  • Herdenschutzhunde mit anerkannter Prüfung im Einsatz
  • Hunde aus einem Tierheim in Deutschland: 1 Jahr befreit

Ermäßigt wird

  • Ermäßigung um 30 € (auf 60 €) mit Nachweis von Tierhalterhaftpflichtversicherung und Mikrochip

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Pritzwalk im Vergleich

Pritzwalk liegt 30 € über dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Pritzwalk auf Platz 45 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Pritzwalk Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Pritzwalk–90 €180 €
Kyritz 27 km 50 € 120 €
Wittenberge 33 km 66 € 162 €
Parchim 38 km 55 € 175 €
Neuruppin 49 km 70 € 150 €
Ludwigslust 49 km 50 € 150 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pritzwalk

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pritzwalk für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Pritzwalk 180 € im Jahr: 90 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Pritzwalk einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pritzwalk 350 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Pritzwalk anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Pritzwalk innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Pritzwalk befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Pritzwalk gilt: Hunde aus einem Tierheim in Deutschland: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Pritzwalk fällig?

Die Hundesteuersatzung von Pritzwalk nennt als Fälligkeit: 01.07. des laufenden Kalenderjahres.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Pritzwalk über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Beschluss vom 20.11.2024, ausgefertigt 21.11.2024, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. November 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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