Hundesteuer Ludwigslust 2026

In Ludwigslust kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 310 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen150 €pro Jahr
Gefährlicher Hund310 €pro Jahr

Steuersätze in Ludwigslust

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund50 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund310 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde (sogenannte Kampfhunde) nach § 1 Abs. 2: Hunde mit erhöhter Verletzungsgefahr, insbesondere Bullterrier, Pit-Bullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire-Bullterrier, Argentinische Dogge, Bandog, Bulldogge, Rottweiler; Einstufung nur nach Einzelbeurteilung durch den Kreistierarzt; 310 € für den ersten und jeden weiteren

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ludwigslust?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 150 € 1.500 €
3 Hunde 300 € 3.000 €
1 gefährlicher Hund 310 € 3.100 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ludwigslust: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Ludwigslust an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ludwigslust
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenbegleithunde und Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder hilfloser Personen benötigt werden (ärztliches Zeugnis)
  • Diensthunde zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
  • Hunde zur Bewachung von Herden und Hunde von Berufsjägern zur Jagdausübung

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern (Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
  • 50 % für Hunde ständig an Bord von Binnenschiffen, des Bewachungsgewerbes, zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte, von Artisten oder Schaustellern und geprüfte Schutzhunde (je ein Hund pro Grund)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Satzes je Zuchthund (Nachweis, Mitglied im VdH)
  • Hundehandel: nur die Steuer für zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
Sachkunde
Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Mecklenburg-Vorpommern

Ludwigslust im Vergleich

Ludwigslust liegt 10 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (60 €). In Mecklenburg-Vorpommern teilt sich Ludwigslust Platz 6 von 20 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ludwigslust Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ludwigslust–50 €150 €
Hagenow 23 km 60 € 135 €
Parchim 26 km 55 € 175 €
Schwerin 34 km 108 € 308 €
Wittenberge 41 km 66 € 162 €
Pritzwalk 49 km 90 € 180 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ludwigslust

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ludwigslust für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ludwigslust 150 € im Jahr: 50 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Ludwigslust einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ludwigslust 310 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Ludwigslust anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ludwigslust innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Ludwigslust fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ludwigslust nennt als Fälligkeit: je zur Hälfte am 15. Februar und 15. August.

Quelle

Dokument
Lesefassung 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Ludwigslust, Beschluss 15.06.2022, in Kraft 01.01.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Juni 2022
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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