Hundesteuer Hagenow 2026
Stand: Satzung vom 28. April 2016, geprüft am 13. Oktober 2026
In Hagenow kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 75 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juni 2016.
Steuersätze in Hagenow
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 75 € |
| Jeder weitere Hund | 85 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 5 der Satzung: durch Zucht, Ausbildung oder Abrichten kampfbereite Hunde, bissige Hunde, Hunde, die wiederholt Menschen gefährdet haben; vermutet bei American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier und Kreuzungen; 400 € für den ersten und jeden weiteren
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hagenow?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 135 € | 1.350 € |
| 3 Hunde | 220 € | 2.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Hagenow: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Hagenow an. Hund in Hagenow anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hagenow
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenbegleithunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonst hilfloser Personen benötigt werden (ärztliches Zeugnis)
- Diensthunde, die ausschließlich öffentlichen Aufgaben dienen
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Herdenbewachungshunde und Hunde von Berufsjägern
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (nicht in Kleingärten)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern (mit Brauchbarkeitsprüfung)
- 50 % für Hunde auf Binnenschiffen
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte
- 50 % für Hunde von Artisten und Schaustellern
- Züchtersteuer: die Hälfte des Satzes für Zuchthunde (Mitgliedschaft im VdH)
- Hundehandel: Steuer nur für zwei Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
- Sachkunde
- Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Hagenow im Vergleich
Hagenow entspricht genau dem Median der 20 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (60 €). In Mecklenburg-Vorpommern teilt sich Hagenow Platz 9 von 20 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Hagenow Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Hagenow | – | 60 € | 135 € |
| Ludwigslust | 23 km | 50 € | 150 € |
| Schwerin | 26 km | 108 € | 308 € |
| Ratzeburg | 41 km | 144 € | 300 € |
| Parchim | 43 km | 55 € | 175 € |
| Schwarzenbek | 48 km | 120 € | 292 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hagenow
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hagenow für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Hagenow 135 € im Jahr: 60 € für den ersten und 75 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Hagenow einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hagenow 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Hagenow anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Hagenow innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Hagenow fällig?
Die Hundesteuersatzung von Hagenow nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; auf Antrag vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- Zweite Änderung zur Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer für die Stadt Hagenow vom 28.04.2016 (Grundsatzung vom 12.04.2006, in Kraft ab 01.06.2016)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. April 2016
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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