Hundesteuer Malente 2026
Stand: Satzung vom 30. Oktober 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Malente kostet der erste Hund 140 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 195 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Steuersätze in Malente
| Erster Hund | 140 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 195 € |
| Jeder weitere Hund | 220 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde, deren Gefährlichkeit von der Ordnungsbehörde nach dem HundeG Schleswig-Holstein festgestellt wurde (§ 3 Abs. 5, § 4 Abs. 2 der Satzung): 500 € für den ersten, 750 € für den zweiten und 1.000 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Malente?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 140 € | 1.400 € |
| 2 Hunde | 335 € | 3.350 € |
| 3 Hunde | 555 € | 5.550 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Malente: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Malente an.
- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Malente
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 140 € im Jahr. Fällig: Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresrate am 01.07.); Festsetzung im Folgejahr.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen, auf Antrag
- Gebrauchshunde von Forstbeamten, Jagdaufsehern und Landschaftswarten in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten, auf Antrag
- Hunde wissenschaftlicher Institute, die ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten werden, auf Antrag
- Hunde, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind, auf Antrag
- Blindenführhunde, auf Antrag
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen Bl, TBl, aG, Gl oder H), nur für einen Hund, auf Antrag
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde, auf Antrag
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden, auf Antrag
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Malente im Vergleich
Malente liegt 20 € über dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein steht Malente auf Platz 57 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Malente Platz 1047 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Malente | – | 140 € | 335 € |
| Eutin | 5 km | 132 € | 264 € |
| Plön | 9 km | 120 € | 260 € |
| Ahrensbök | 18 km | 120 € | 270 € |
| Neustadt in Holstein | 19 km | 144 € | 336 € |
| Scharbeutz | 21 km | 120 € | 264 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Malente
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Malente für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Malente 335 € im Jahr: 140 € für den ersten und 195 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Malente einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Malente 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 140 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Malente anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Malente innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Malente fällig?
Die Hundesteuersatzung von Malente nennt als Fälligkeit: Vorauszahlungen vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahresrate am 01.07.); Festsetzung im Folgejahr.
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Quelle
- Dokument
- 1. Nachtragssatzung vom 30.10.2024 zur Satzung der Gemeinde Malente über die Erhebung einer Hundesteuer vom 18.12.2023 (in Kraft 01.01.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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