Hundesteuer Oerlinghausen 2026

In Oerlinghausen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 82,50 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 110 €, zusammen 220 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 137,50 €. Für einen gefährlichen Hund werden 594 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2024.

Ein Hund82,50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen220 €pro Jahr
Gefährlicher Hund594 €pro Jahr

Steuersätze in Oerlinghausen

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Juli 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund82,50 €82,50 €
2 Hunde110 €220 €
3 oder mehr Hunde137,50 €412,50 € (bei 3)
Gefährlicher Hund594 €

Wichtig: In Oerlinghausen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen); 2 oder mehr gefährliche Hunde 742,50 € je Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Oerlinghausen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 82,50 € 825 €
2 Hunde 220 € 2.200 €
3 Hunde 412,50 € 4.125 €
1 gefährlicher Hund 594 € 5.940 €

In Oerlinghausen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Oerlinghausen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Oerlinghausen an.
  2. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  3. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Oerlinghausen
  5. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 82,50 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15.02. und 15.08. (ein Hund), vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (zwei und mehr Hunde).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Jagdhunde
  • 25 % des Satzes (Ermäßigung auf ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil
  • 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichgestellte
  • Befreiung von der erhöhten Steuer für gefährliche Hunde nach bestandener Verhaltensprüfung beim Kreisveterinär (auf Antrag, widerruflich)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Oerlinghausen im Vergleich

Oerlinghausen liegt 7,50 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen steht Oerlinghausen auf Platz 119 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden steht Oerlinghausen auf Platz 507 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Oerlinghausen–82,50 €220 €
Schloß Holte-Stukenbrock 4 km 50 € 140 €
Leopoldshöhe 7 km 65 € 160 €
Lage 10 km 75 € 188 €
Bielefeld 12 km 144 € 312 €
Verl 13 km 30 € 90 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oerlinghausen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Oerlinghausen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Oerlinghausen 220 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 110 €.

Gibt es in Oerlinghausen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Oerlinghausen 594 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 82,50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Oerlinghausen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Oerlinghausen innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Oerlinghausen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Oerlinghausen nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15.02. und 15.08. (ein Hund), vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (zwei und mehr Hunde).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung für die Stadt Oerlinghausen vom 13.06.2024 (ab 01.07.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
13. Juni 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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