Hundesteuer Pasewalk 2026
Stand: Satzung vom 4. Mai 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Pasewalk kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juni 2023.
Steuersätze in Pasewalk
| Erster Hund | 48 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 110 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Hundehalterverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 11.07.2022; keine Ermäßigung und keine Züchtersteuer
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pasewalk?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 128 € | 1.280 € |
| 3 Hunde | 238 € | 2.380 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Pasewalk: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Pasewalk an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pasewalk
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenbegleithunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonstiger hilfloser Personen benötigt werden (ärztliches Zeugnis, alle zwei Jahre neu beantragen)
- Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Herdenschutzhunde und von Berufsjägern zur Jagd benötigte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern (mit Brauchbarkeitsprüfung)
- 50 % für Hunde, deren Halter in einem VDH-Hundesportverein organisiert sind und sich mit dem Hund ausbilden lassen
- 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
- 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte
- Züchtersteuer: 200 € je Zuchtstätte für Züchter mit mindestens zwei reinrassigen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
- Sachkunde
- Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Pasewalk im Vergleich
Pasewalk liegt 12 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (60 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Pasewalk auf Platz 5 von 20 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Pasewalk Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Pasewalk | – | 48 € | 128 € |
| Prenzlau | 23 km | 60 € | 120 € |
| Anklam | 44 km | 60 € | 192 € |
| Neubrandenburg | 49 km | 96 € | 246 € |
| Schwedt/Oder | 54 km | 36 € | 108 € |
| Wolgast | 63 km | 65 € | 195 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pasewalk
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pasewalk für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Pasewalk 128 € im Jahr: 48 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Pasewalk einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pasewalk 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Pasewalk anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Pasewalk innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Pasewalk fällig?
Die Hundesteuersatzung von Pasewalk nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei Beginn im Laufe des Jahres einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Pasewalk (Beschluss 04.05.2023, in Kraft 01.06.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 4. Mai 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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