Hundesteuer Prenzlau 2026
Stand: Satzung vom 18. Oktober 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Prenzlau kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 490 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2024.
Steuersätze in Prenzlau
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 60 € |
| Jeder weitere Hund | 72 € |
| Gefährlicher Hund | 490 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 der Satzung (u. a. auf Kampfbereitschaft abgerichtete, bissige oder wiederholt gefährdende Hunde); bei bestandener Wesensprüfung nach § 10 HundehV Brandenburg gilt der Normalsatz
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Prenzlau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 3 Hunde | 192 € | 1.920 € |
| 1 gefährlicher Hund | 490 € | 4.900 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Prenzlau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Prenzlau an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke, mit dem Code MARKE 5 % günstiger. Anzeige
- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel die Uelzener Versicherung an. Anzeige
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel Cleos Welt an. Anzeige
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Prenzlau
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (bei Neuanmeldung oder auf Antrag in einem Betrag einen Monat nach Bescheid).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Prenzlau aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für einen Jagdgebrauchshund mit Jagdeignungsprüfung, der von einem Revierinhaber geführt wird
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Prenzlau im Vergleich
Prenzlau entspricht genau dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Prenzlau Platz 23 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Prenzlau Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Prenzlau | – | 60 € | 120 € |
| Pasewalk | 23 km | 48 € | 128 € |
| Schwedt/Oder | 41 km | 36 € | 108 € |
| Neubrandenburg | 48 km | 96 € | 246 € |
| Zehdenick | 51 km | 50 € | 110 € |
| Neustrelitz | 53 km | 70 € | 160 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Prenzlau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Prenzlau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Prenzlau 120 € im Jahr: 60 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Prenzlau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Prenzlau 490 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Prenzlau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Prenzlau innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Prenzlau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Prenzlau nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (bei Neuanmeldung oder auf Antrag in einem Betrag einen Monat nach Bescheid).
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Prenzlau vom 18.10.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 08/2024 vom 09.11.2024, rückwirkend in Kraft seit 01.07.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Oktober 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden