Hundesteuer Zehdenick 2026

In Zehdenick kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 300 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen110 €pro Jahr
Gefährlicher Hund300 €pro Jahr

Steuersätze in Zehdenick

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund50 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund70 €
Gefährlicher Hund300 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Satzung (Feststellung durch die örtliche Ordnungsbehörde: Kampfbereitschaft durch Ausbildung, Biss, Hetzen von Wild oder Tieren, wiederholtes Gefährden von Menschen); 350 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Befreiungen oder Ermäßigungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Zehdenick?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 110 € 1.100 €
3 Hunde 180 € 1.800 €
1 gefährlicher Hund 300 € 3.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Zehdenick: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Zehdenick an. Hund in Zehdenick anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Zehdenick
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli als Jahresbetrag (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Zehdenick abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H)
  • Hunde zu Erwerbszwecken, u. a. Hunde auf Binnenschiffen, Herdengebrauchshunde und Hunde zur gewerbsmäßigen Zucht (nicht steuerpflichtig)
  • Diensthunde im Haushalt einer Diensthundeführerin oder eines Diensthundeführers (nicht steuerpflichtig)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Zehdenick aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % des Satzes für den ersten Hund bei Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (nur für einen Hund)
  • 50 % des Satzes für den ersten Hund bei Jagdgebrauchshunden mit Jagdeignungsprüfung bei aktiver Jagdausübung (nur für einen Hund)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Zehdenick im Vergleich

Zehdenick liegt 10 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Zehdenick Platz 17 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Zehdenick Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Zehdenick–50 €110 €
Oranienburg 26 km 50 € 130 €
Wandlitz 26 km 48 € 120 €
Velten 34 km 50 € 100 €
Hohen Neuendorf 34 km 54 € 114 €
Oberkrämer 35 km 48 € 132 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Zehdenick

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Zehdenick für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Zehdenick 110 € im Jahr: 50 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Zehdenick einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Zehdenick 300 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Zehdenick anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Zehdenick innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Zehdenick fällig?

Die Hundesteuersatzung von Zehdenick nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli als Jahresbetrag (erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Zehdenick (Hundesteuersatzung), Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 05.12.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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