Hundesteuer Pößneck 2026

In Pößneck kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 72 €. Für einen gefährlichen Hund werden 360 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Erster Hund60 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen132 €pro Jahr
Gefährlicher Hund360 €pro Jahr

Steuersätze in Pößneck

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund60 €
Zweiter Hund72 €
Jeder weitere Hund90 €
Gefährlicher Hund360 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 4 Abs. 3 der Satzung: von der Ordnungsbehörde nach Wesenstest gemäß § 9 des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren als gefährlich eingestufte Hunde; jeder weitere gefährliche Hund 600 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pößneck?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 60 € 600 €
2 Hunde 132 € 1.320 €
3 Hunde 222 € 2.220 €
1 gefährlicher Hund 360 € 3.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Pößneck: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Pößneck an. Hund in Pößneck anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Pößneck gilt:
    • Hunde aus einem inländischen gemeinnützigen Tierheim: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. März.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Pößneck abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben dienen
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter oder THW, die ausschließlich deren Aufgaben dienen
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder hilfloser Personen (Merkzeichen BL, GL, aG, G oder H)
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde aus einem inländischen gemeinnützigen Tierheim: 1 Jahr befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude)
  • 50 % für Jagd- und Forstschutzhunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (mit Brauchbarkeitsprüfung)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Thüringen

Hundehaftpflicht
In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
Rechtsgrundlage
Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Thüringen

Pößneck im Vergleich

Pößneck liegt 13,50 € unter dem Median der 26 erfassten Städte in Thüringen (73,50 €). In Thüringen teilt sich Pößneck Platz 5 von 26 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Pößneck Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Pößneck–60 €132 €
Saalfeld/Saale 17 km 60 € 160 €
Rudolstadt 18 km 60 € 144 €
Jena 26 km 102 € 222 €
Weimar 37 km 60 € 132 €
Apolda 37 km 72 € 168 €
Median Thüringen–73,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pößneck

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pößneck für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Pößneck 132 € im Jahr: 60 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Pößneck einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pößneck 360 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 60 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Pößneck anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Pößneck innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Pößneck befreit?

Ja, nach der Service-Seite der Stadt Pößneck gilt: Hunde aus einem inländischen gemeinnützigen Tierheim: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Pößneck fällig?

Die Service-Seite der Stadt Pößneck nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. März.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Pößneck in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 07.10.2025 (Stadtratsbeschluss 10.11.2022)
Art der Quelle
offizielle Service-Seite der Gemeinde
Stand der Quelle
7. Oktober 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden