Hundesteuer Rauenberg 2026

In Rauenberg kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 384 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund132 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen396 €pro Jahr
Gefährlicher Hund384 €pro Jahr

Steuersätze in Rauenberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund132 €
Zweiter Hund264 €
Jeder weitere Hund264 €
Gefährlicher Hund384 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: Hunde, bei denen aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für Leben und Gesundheit angenommen wird, insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Mastiff, Dogo Argentino, Tosa Inu und weitere Rassen samt Kreuzungen; 384 € für den ersten, 768 € für jeden weiteren Kampfhund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rauenberg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 132 € 1.320 €
2 Hunde 396 € 3.960 €
3 Hunde 660 € 6.600 €
1 gefährlicher Hund 384 € 3.840 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rauenberg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Rauenberg an. Hund in Rauenberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Rauenberg gilt:
    • Hunde aus dem zuständigen Tierheim Sinsheim: 1 Jahr ab Übernahme befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 132 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Rauenberg

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 132 € 264 € 384 €
bis 31.12.2025[2] 96 € 192 € 384 €
  1. Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 04.12.2017 (Gemeinderatsbeschluss 30.07.2025), in Kraft 01.01.2026
  2. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Rauenberg vom 04.12.2017, § 5 (vor der Änderung zum 01.01.2026)

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung (oder Wiederholungsprüfung), die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen (Eignungsnachweis nötig)
  • Hunde aus dem zuständigen Tierheim Sinsheim: 1 Jahr ab Übernahme befreit

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Hundezüchter: das Zweifache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde (nicht für Kampfhunde)
  • Keine Steuervergünstigungen für Kampfhunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Rauenberg im Vergleich

Rauenberg liegt 12 € über dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Rauenberg Platz 107 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rauenberg Platz 1013 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rauenberg–132 €396 €
Wiesloch 3 km 132 € 396 €
Sandhausen 9 km 84 € 252 €
Leimen 9 km 108 € 324 €
Sinsheim 13 km 108 € 324 €
Hockenheim 13 km 96 € 288 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rauenberg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rauenberg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rauenberg 396 € im Jahr: 132 € für den ersten und 264 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Rauenberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rauenberg 384 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 132 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Rauenberg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rauenberg innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Rauenberg befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rauenberg gilt: Hunde aus dem zuständigen Tierheim Sinsheim: 1 Jahr ab Übernahme befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Rauenberg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Rauenberg nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 04.12.2017 (Gemeinderatsbeschluss 30.07.2025), in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. Juli 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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