Hundesteuer Rauenberg 2026
Stand: Satzung vom 30. Juli 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Rauenberg kostet der erste Hund 132 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 384 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Rauenberg
| Erster Hund | 132 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 264 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Gefährlicher Hund | 384 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: Hunde, bei denen aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für Leben und Gesundheit angenommen wird, insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Mastiff, Dogo Argentino, Tosa Inu und weitere Rassen samt Kreuzungen; 384 € für den ersten, 768 € für jeden weiteren Kampfhund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rauenberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 132 € | 1.320 € |
| 2 Hunde | 396 € | 3.960 € |
| 3 Hunde | 660 € | 6.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 384 € | 3.840 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rauenberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Rauenberg an. Hund in Rauenberg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Rauenberg gilt:
- Hunde aus dem zuständigen Tierheim Sinsheim: 1 Jahr ab Übernahme befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 132 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Verlauf der Hundesteuer in Rauenberg
| Zeitraum | 1. Hund | 2. Hund | Gefährlicher Hund |
|---|---|---|---|
| seit 1.1.2026[1] | 132 € | 264 € | 384 € |
| bis 31.12.2025[2] | 96 € | 192 € | 384 € |
- Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 04.12.2017 (Gemeinderatsbeschluss 30.07.2025), in Kraft 01.01.2026
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Rauenberg vom 04.12.2017, § 5 (vor der Änderung zum 01.01.2026)
„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung (oder Wiederholungsprüfung), die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen (Eignungsnachweis nötig)
- Hunde aus dem zuständigen Tierheim Sinsheim: 1 Jahr ab Übernahme befreit
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für Hundezüchter: das Zweifache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde (nicht für Kampfhunde)
- Keine Steuervergünstigungen für Kampfhunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Rauenberg im Vergleich
Rauenberg liegt 12 € über dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Rauenberg Platz 107 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rauenberg Platz 1013 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rauenberg | – | 132 € | 396 € |
| Wiesloch | 3 km | 132 € | 396 € |
| Sandhausen | 9 km | 84 € | 252 € |
| Leimen | 9 km | 108 € | 324 € |
| Sinsheim | 13 km | 108 € | 324 € |
| Hockenheim | 13 km | 96 € | 288 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rauenberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rauenberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rauenberg 396 € im Jahr: 132 € für den ersten und 264 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rauenberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rauenberg 384 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 132 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rauenberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rauenberg innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Rauenberg befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rauenberg gilt: Hunde aus dem zuständigen Tierheim Sinsheim: 1 Jahr ab Übernahme befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Rauenberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rauenberg nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
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Quelle
- Dokument
- Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer vom 04.12.2017 (Gemeinderatsbeschluss 30.07.2025), in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 30. Juli 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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