Hundesteuer Reinfeld 2026
Stand: Satzung vom 2. Dezember 2020, geprüft am 13. Oktober 2026
In Reinfeld kostet der erste Hund 110 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 136 €. Für einen gefährlichen Hund werden 880 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Steuersätze in Reinfeld
| Erster Hund | 110 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 136 € |
| Jeder weitere Hund | 162 € |
| Gefährlicher Hund | 880 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde, deren Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach dem HundeG Schleswig-Holstein festgestellt hat (§ 3 Abs. 6 der Satzung): 880 € für den ersten, 1.088 € für den zweiten und 1.296 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Ermäßigung oder Befreiung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Reinfeld?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 110 € | 1.100 € |
| 2 Hunde | 246 € | 2.460 € |
| 3 Hunde | 408 € | 4.080 € |
| 1 gefährlicher Hund | 880 € | 8.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Reinfeld: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Reinfeld an. Hund in Reinfeld anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Schleswig-Holstein: Mikrochip für alle Hunde älter als drei Monate.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Reinfeld
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 110 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Reinfeld abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die für betriebliche oder berufliche Zwecke unabdingbar sind (z. B. Diensthunde, Forst-/Jagdaufsichts-Gebrauchshunde, Herdengebrauchshunde, Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einheiten, wissenschaftliche Zwecke, Bewachungsgewerbe, Artistenhunde mit Prüfung)
- Hunde in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen (vorübergehende Unterbringung), auf Antrag
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H), auf Antrag
- Therapiehunde mit zertifizierter Therapiehundeprüfung
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Reinfeld aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde (Prüfzeugnis nicht älter als zwei Jahre)
- 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung und gültigem Jagdschein
- Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für einen ersten und zweiten Hund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Schleswig-Holstein
- Hundehaftpflicht
- In Schleswig-Holstein ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Hunde ab drei Monaten soll der Halter eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abschließen und aufrechterhalten (§ 6). Das ist eine Soll-Vorschrift ohne Bußgeld. Für als gefährlich festgestellte Hunde ist die Versicherung zusätzlich Voraussetzung der Erlaubnis, ein Verstoß kostet dort Bußgeld (§ 10 Abs. 1, § 20).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Das Land stuft Hunde seit 2016 nicht mehr nach der Rasse als gefährlich ein. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies im Einzelfall nach einem Vorfall feststellt, etwa nach einem Biss, wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen oder unkontrolliertem Hetzen und Reißen von Tieren (§ 7).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht, aber landesweite Leinenpflicht an bestimmten Orten (§ 3 HundeG): überall dort, wo typischerweise viele Menschen sind, etwa in Fußgängerzonen, auf Märkten, in öffentlichen Gebäuden und Verkehrsmitteln, in Park- und Grünanlagen. Auf Kinderspielplätzen, in Badeanstalten, an Badestellen an Gewässern und auf Liegewiesen sind Hunde verboten, ebenso in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Theatern und Versammlungsräumen (§ 3 Abs. 3). Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf Waldwegen mitgenommen werden, ganzjährig (§ 17 Abs. 2 Nr. 3 Landeswaldgesetz). Am Meeresstrand sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober auf Abschnitten mit regem Badebetrieb verboten, außer die Gemeinde erlaubt es (§ 32 Landesnaturschutzgesetz). Ausgewiesene Hundestrände sind davon ausgenommen. Gefährliche Hunde sind außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke an höchstens 2 m langer Leine zu führen (§ 14). Gemeinden können weitere Regeln per Verordnung treffen. Brut- und Setzzeit: Landeswaldgesetz, Landesnaturschutzgesetz und Landesjagdgesetz enthalten keinen landesweiten festen Zeitraum für die freie Landschaft. Im Wald gilt die Leinenpflicht ohnehin ganzjährig. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können zusätzliche Leinenpflichten festlegen. Das Landesjagdgesetz verbietet, Hunde außerhalb der Jagd unbeaufsichtigt in einem Jagdbezirk laufen zu lassen (§ 29 Abs. 5 Nr. 4 Landesjagdgesetz). Diensthunde, Rettungshunde, Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde im Einsatz sind von Wald- und Strandregeln ausgenommen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine Pflicht zur Sachkunde. Die Prüfung ist freiwillig. Gemeinden können dafür die Hundesteuer ermäßigen (§ 4 Abs. 4). Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, muss die theoretische und praktische Sachkundeprüfung mit diesem Hund bestehen (§ 10 Abs. 1). Wer einen gefährlichen Hund führt, braucht ebenfalls den Nachweis der Sachkunde (§ 8 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HundeG), Fassung vom 17. März 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Reinfeld im Vergleich
Reinfeld liegt 10 € unter dem Median der 65 erfassten Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein (120 €). In Schleswig-Holstein teilt sich Reinfeld Platz 15 von 65 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Reinfeld Platz 869 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Reinfeld | – | 110 € | 246 € |
| Bad Oldesloe | 8 km | 120 € | 270 € |
| Stockelsdorf | 12 km | 78 € | 234 € |
| Lübeck | 13 km | 156 € | 312 € |
| Bad Schwartau | 17 km | 120 € | 264 € |
| Bad Segeberg | 17 km | 144 € | 309 € |
| Median Schleswig-Holstein | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Reinfeld
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Reinfeld für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Reinfeld 246 € im Jahr: 110 € für den ersten und 136 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Reinfeld einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Reinfeld 880 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 110 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Reinfeld anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Reinfeld innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Reinfeld fällig?
Die Hundesteuersatzung von Reinfeld nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Reinfeld (Holstein) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) ab 01.01.2021, Beschluss 02.12.2020
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. Dezember 2020
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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