Hundesteuer Ribnitz-Damgarten 2026
Stand: Satzung vom 10. Dezember 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Ribnitz-Damgarten kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 80 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Gefährliche Hunde werden mit einer violetten Steuermarke gekennzeichnet.
Steuersätze in Ribnitz-Damgarten
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 95 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 1 bis 4 der Hundehalterverordnung M-V (HundhVO M-V); 600 € für den ersten und jeden weiteren gefährlichen Hund, keine Befreiung oder Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ribnitz-Damgarten?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 130 € | 1.300 € |
| 3 Hunde | 225 € | 2.250 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Ribnitz-Damgarten: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Ribnitz-Damgarten an. Hund in Ribnitz-Damgarten anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ribnitz-Damgarten
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (nach Vereinbarung 1. Juli).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ribnitz-Damgarten abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser, schwerhöriger oder sonst hilfloser Personen benötigt werden (Merkzeichen B, Bl, aG, H oder Gl)
- Diensthunde, die ausschließlich für öffentliche Aufgaben benötigt werden
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Herdenschutzhunde und Hunde von Berufsjägern zur Jagdausübung
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern (Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung)
- 50 % für Hunde an Bord von Binnenschiffen, für Schutzhunde im Bewachungsgewerbe, für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Gehöfte und für Hunde von Artisten oder Schaustellern
- 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung (Mitglied im Hundesportverein)
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes für Zuchthunde (VDH-Mitgliedschaft nötig)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern
- Hundehaftpflicht
- In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
- Sachkunde
- Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
- Rechtsgrundlage
- Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Ribnitz-Damgarten im Vergleich
Ribnitz-Damgarten liegt 10 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (60 €). In Mecklenburg-Vorpommern teilt sich Ribnitz-Damgarten Platz 6 von 20 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Ribnitz-Damgarten Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Ribnitz-Damgarten | – | 50 € | 130 € |
| Rostock | 26 km | 108 € | 252 € |
| Bad Doberan | 38 km | 45 € | 105 € |
| Stralsund | 43 km | 95 € | 245 € |
| Güstrow | 53 km | 90 € | 210 € |
| Demmin | 55 km | 45 € | 108 € |
| Median Mecklenburg-Vorpommern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ribnitz-Damgarten
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ribnitz-Damgarten für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Ribnitz-Damgarten 130 € im Jahr: 50 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Ribnitz-Damgarten einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ribnitz-Damgarten 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Ribnitz-Damgarten anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Ribnitz-Damgarten innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Ribnitz-Damgarten fällig?
Die Hundesteuersatzung von Ribnitz-Damgarten nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (nach Vereinbarung 1. Juli).
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Ribnitz-Damgarten, Lesefassung mit 2. Änderungssatzung (Stadtvertretung 10.12.2025), in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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