Hundesteuer Tettnang 2026
Stand: Service-Seite der Stadt vom 26. November 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Tettnang kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 240 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Ab 2026 gilt in Tettnang erstmals ein eigener Satz für Kampfhunde (660 € für den ersten gefährlichen Hund).
Steuersätze in Tettnang
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 240 € |
| Jeder weitere Hund | 240 € |
| Gefährlicher Hund | 660 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde und gefährliche Hunde: 660 € für den ersten, 1.320 € für jeden weiteren; anzeigepflichtig sind Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Kreuzungen sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu; keine Steuervergünstigungen für Kampfhunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Tettnang?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 3 Hunde | 600 € | 6.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 660 € | 6.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Tettnang: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Tettnang an. Hund in Tettnang anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Tettnang
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Februar.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Tettnang abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer: das Dreifache des Ersthundesatzes (360 €); die bisherige Vergünstigung für bis zu fünf Zwingerhunde entfällt
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Tettnang im Vergleich
Tettnang entspricht genau dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Tettnang Platz 72 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Tettnang Platz 897 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Tettnang | – | 120 € | 360 € |
| Friedrichshafen | 9 km | 132 € | 396 € |
| Ravensburg | 13 km | 108 € | 324 € |
| Lindau (Bodensee) | 16 km | 115 € | 340 € |
| Wangen im Allgäu | 18 km | 96 € | 288 € |
| Bad Waldsee | 30 km | 100 € | 300 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Tettnang
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Tettnang für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Tettnang 360 € im Jahr: 120 € für den ersten und 240 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Tettnang einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Tettnang 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Tettnang anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Tettnang innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Tettnang fällig?
Die Service-Seite der Stadt Tettnang nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Februar.
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Quelle
- Dokument
- Pressemitteilung der Stadt Tettnang: Hundesteuer wird zum 1. Januar 2026 angehoben (10.12.2025); Änderungssatzung Gemeinderatsbeschluss 26.11.2025
- Art der Quelle
- offizielle Service-Seite der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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