Hundesteuer Überherrn 2026
Stand: Satzung vom 27. Februar 2018, geprüft am 13. Oktober 2026
In Überherrn kostet der erste Hund 65 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 27. Februar 2018.
Steuersätze in Überherrn
| Erster Hund | 65 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 180 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Hunde nach § 1 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 der saarländischen Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Überherrn?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 65 € | 650 € |
| 2 Hunde | 185 € | 1.850 € |
| 3 Hunde | 365 € | 3.650 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Überherrn: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Überherrn an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Überherrn
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 65 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (Mehrjahresbescheid, keine jährlichen Bescheide).
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Überherrn aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), in der Regel ein Hund je Person
- Hunde ausschließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken sind nicht steuerbar
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Sanitäts- und Rettungshunde mit bestandener Prüfung
- 50 % für den ersten Hund von Personen mit Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellten
- 50 % für 12 Monate für Hunde aus einer gemeinnützigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 TierSchG
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Überherrn im Vergleich
Überherrn liegt 7 € unter dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland steht Überherrn auf Platz 8 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Überherrn Platz 296 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Überherrn | – | 65 € | 185 € |
| Saarlouis | 9 km | 60 € | 150 € |
| Völklingen | 11 km | 96 € | 240 € |
| Dillingen | 12 km | 72 € | 216 € |
| Püttlingen | 14 km | 60 € | 180 € |
| Saarwellingen | 15 km | 60 € | 150 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Überherrn
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Überherrn für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Überherrn 185 € im Jahr: 65 € für den ersten und 120 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Überherrn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Überherrn 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 65 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Überherrn anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Überherrn innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Überherrn fällig?
Die Hundesteuersatzung von Überherrn nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (Mehrjahresbescheid, keine jährlichen Bescheide).
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Überherrn vom 27.02.2018
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 27. Februar 2018
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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