Hundesteuer Vettweiß 2026

In Vettweiß richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 80 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 100 €, zusammen 200 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 125 €. Für einen gefährlichen Hund werden 450 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.

Ein Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen200 €pro Jahr
Gefährlicher Hund450 €pro Jahr

Steuersätze in Vettweiß

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2022
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund80 €80 €
2 Hunde100 €200 €
3 oder mehr Hunde125 €375 € (bei 3)
Gefährlicher Hund450 €

Wichtig: In Vettweiß gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen sowie bissige oder abgerichtete Hunde): 450 € für einen gefährlichen Hund, 650 € je Hund bei zwei oder mehr; erhöhte Steuer nur für nach Inkrafttreten der Satzung angemeldete Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Vettweiß?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 200 € 2.000 €
3 Hunde 375 € 3.750 €
1 gefährlicher Hund 450 € 4.500 €

In Vettweiß zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Vettweiß: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Vettweiß an. Hund in Vettweiß anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Vettweiß gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim Burgau: ein Jahr befreit, auf Antrag
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrags.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Vettweiß abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Vettweiß aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), auf Antrag
  • Hunde aus dem Tierheim Burgau: ein Jahr befreit, auf Antrag
  • Diensthunde von Polizei, Hilfspolizei, Zoll und Ordnungsbehörden, auf Antrag
  • Hunde der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes und von Stationierungsstreitkräften, auf Antrag
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW und Bundesluftschutzverband, auf Antrag
  • Hunde in Krankenhäusern, Heil- und Pflegeanstalten, Gefängnissen und ähnlichen Einrichtungen, auf Antrag
  • Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, auf Antrag
  • Hunde von öffentlich bestelltem Wachpersonal, auf Antrag
  • Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern und Jagdaufsehern in der erforderlichen Anzahl, auf Antrag
  • Blindenführhunde, auf Antrag
  • Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen, auf Antrag
  • Gebrauchshunde zur Bewachung von Herden in der benötigten Anzahl, auf Antrag
  • Abgerichtete Hunde von Artisten oder Schaustellern für ihre Berufsarbeit, auf Antrag
  • Hunde in Tierheimen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen (vorübergehende Unterbringung)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, auf Antrag
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde, auf Antrag
  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern, auf Antrag
  • 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde, auf Antrag
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt, auf Antrag
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund, auf Antrag
  • Zwingersteuer für Züchter: Steuer für einen Hund nach dem Satz für zwei Hunde je Zwinger
  • Ermäßigung für gewerbliche Hundehändler (§ 4b)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Vettweiß im Vergleich

Vettweiß liegt 10 € unter dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Vettweiß Platz 113 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Vettweiß Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Vettweiß–80 €200 €
Zülpich 6 km 72 € 216 €
Kreuzau 8 km 120 € 360 €
Nörvenich 8 km 100 € 260 €
Nideggen 10 km 112 € 308 €
Düren 11 km 84 € 192 €
Median Nordrhein-Westfalen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Vettweiß

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Vettweiß für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Vettweiß 200 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 100 €.

Gibt es in Vettweiß einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Vettweiß 450 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Vettweiß anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Vettweiß innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Vettweiß befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Vettweiß gilt: Hunde aus dem Tierheim Burgau: ein Jahr befreit, auf Antrag.

Wann ist die Hundesteuer in Vettweiß fällig?

Die Hundesteuersatzung von Vettweiß nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrags.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Vettweiß, Lesefassung Stand 01.01.2022
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Januar 2022
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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