Hundesteuer Wallenhorst 2026

In Wallenhorst kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen228 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Wallenhorst

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2012
Erster Hund84 €
Zweiter Hund144 €
Jeder weitere Hund180 €
Gefährlicher Hund720 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung: Hunde mit erhöhter Verletzungsgefahr, insbesondere auffällig aggressive Hunde, soweit die Behörde die Gefährlichkeit nach § 3 Abs. 2 Niedersächsisches Hundegesetz festgestellt hat; 720 € je gefährlichem Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wallenhorst?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 228 € 2.280 €
3 Hunde 408 € 4.080 €
1 gefährlicher Hund 720 € 7.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wallenhorst: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Wallenhorst an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Niedersachsen: Sachkundenachweis für alle Halter (theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, praktische im ersten Haltungsjahr, mit Ausnahmen), Mikrochip für Hunde älter als sechs Monate und Anmeldung beim Zentralen Hunderegister.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wallenhorst
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. (auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Wallenhorst aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Hunde, die sonst im öffentlichen Interesse gehalten werden

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden benötigt wird, die mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % auf Antrag zur Vermeidung von Härten, insbesondere bei Empfängern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, für einen Hund je Haushalt

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Niedersachsen

Hundehaftpflicht
In Niedersachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Für Schäden durch einen Hund, der älter als sechs Monate ist, ist eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abzuschließen (§ 5). Ausgenommen sind juristische Personen des öffentlichen Rechts und fremde Streitkräfte für ihre Diensthunde.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste. Die Fachbehörde prüft nach einem Hinweis auf gesteigerte Aggressivität (Biss, übermäßige Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe, Zucht oder Ausbildung darauf) und stellt im Einzelfall fest, ob der Hund gefährlich ist (§ 7). Eine Klage dagegen hat keine aufschiebende Wirkung.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Das NHundG verlangt nur, Hunde so zu halten und zu führen, dass keine Gefahr ausgeht (§ 2). Innerorts regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Verordnung. Gefährliche Hunde sind ab der Feststellung außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke anzuleinen und tragen einen Beißkorb (§ 9).
Sachkunde
Wer einen Hund hält, braucht die nötige Sachkunde (§ 3). Die Gemeinde kann den Nachweis verlangen. Die theoretische Prüfung ist vor Beginn der Hundehaltung abzulegen, die praktische Prüfung im ersten Jahr der Hundehaltung. Die Prüfung muss nur einmal bestanden werden.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG), Fassung vom 22. September 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Niedersachsen

Wallenhorst im Vergleich

Wallenhorst liegt 12 € über dem Median der 148 erfassten Städte und Gemeinden in Niedersachsen (72 €). In Niedersachsen teilt sich Wallenhorst Platz 90 von 148 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wallenhorst Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wallenhorst–84 €228 €
Bramsche 7 km 72 € 168 €
Osnabrück 8 km 120 € 282 €
Westerkappeln 10 km 60 € 144 €
Georgsmarienhütte 16 km 81 € 189 €
Bissendorf 16 km 60 € 156 €
Median Niedersachsen–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wallenhorst

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wallenhorst für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wallenhorst 228 € im Jahr: 84 € für den ersten und 144 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Wallenhorst einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wallenhorst 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wallenhorst anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wallenhorst innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Wallenhorst fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wallenhorst nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. (auf Antrag vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.).

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Wallenhorst, zuletzt geändert am 23.02.2012 (3. Änderung, in Kraft 01.01.2012)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. Februar 2012
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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