Hundesteuer Waren 2026

In Waren kostet der erste Hund 37 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.

Erster Hund37 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen97 €pro Jahr
Gefährlicher Hund500 €pro Jahr

Steuersätze in Waren

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2021
Erster Hund37 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund70 €
Gefährlicher Hund500 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 der Hundehalterverordnung M-V (HundehVO M-V): 500 € für den 1. und jeden weiteren gefährlichen Hund; keine Befreiung, Ermäßigung oder Züchtersteuer

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Waren?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 37 € 370 €
2 Hunde 97 € 970 €
3 Hunde 167 € 1.670 €
1 gefährlicher Hund 500 € 5.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Waren: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Waren an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor; sie ist freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Waren
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 37 € im Jahr. Fällig: je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag einmal jährlich zum 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenbegleithunde
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonstiger hilfloser Personen (Merkzeichen BL, H, GL oder aG)
  • Diensthunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt werden
  • Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
  • Herdenschutzhunde und von Berufsjägern benötigte Hunde
  • Hunde von Forstbediensteten oder Jagdscheininhabern für Jagd und Forstschutz (Jagdhunde nur mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
  • Personen mit höchstens 2 Monaten Aufenthalt in Waren, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Hunde an Bord von Binnenschiffen
  • 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
  • 50 % für Hunde von Artisten oder Schaustellern
  • 50 % für geprüfte Schutzhunde (Prüfzeugnis nicht älter als 2 Jahre)
  • 50 % für einen Hund von Personen mit Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Satzes je Zuchthund, höchstens die Steuer für den 1. und 2. Hund (97 €)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Hundehaftpflicht
In Mecklenburg-Vorpommern schreibt das Landesrecht keine Hundehaftpflichtversicherung vor. Es gibt keine landesrechtliche Pflicht zur Hundehaftpflicht, auch nicht für gefährliche Hunde. Seit dem 30.05.2026 erlaubt § 17 Abs. 2 SOG M-V, eine Versicherungspflicht für gefährliche Hunde per Verordnung einzuführen. Die HundehVO M-V wurde bisher nicht geändert (Stand 01.10.2026). Eine Hundehaftpflicht ist trotzdem sinnvoll, weil Halter für Schäden ihres Hundes haften.
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Es gibt seit dem 23.07.2022 keine Rasseliste. Ein Hund gilt nur nach seinem Verhalten als gefährlich, zum Beispiel nach einem Biss, nach wiederholtem Gefährden oder Anspringen von Menschen oder wenn er wiederholt Wild hetzt (§ 3 Abs. 1 HundehVO M-V). Die örtliche Ordnungsbehörde stellt die Gefährlichkeit im Einzelfall fest, meist nach Anhörung des Amtstierarztes (§ 3 Abs. 2). Hunde, die nach der Rasseliste der alten HundehVO von 2000 als gefährlich galten, bleiben gefährlich, wenn keine Negativbescheinigung ausgestellt wurde (§ 12).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Hunde dürfen außerhalb des eigenen Grundstücks aber nicht ohne Aufsicht frei laufen (§ 2 Abs. 1 HundehVO M-V). Leinenpflicht gilt bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen öffentlichen Veranstaltungen, in Geschäften und Zoos sowie an engen Orten (§ 2 Abs. 2). Im Wald gilt das ganze Jahr Leinenpflicht nach § 29 Abs. 2 Landeswaldgesetz, außer für Dienst- und Jagdgebrauchshunde im Einsatz. Im Jagdbezirk darf ein Hund ohne Genehmigung des Jagdausübungsberechtigten nicht außerhalb menschlicher Einwirkung laufen (§ 23 Abs. 2 LJagdG M-V). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit eigener Leinenpflicht gibt es nicht. Gemeinden, Ämter und Kreise können weitergehende Leinenpflichten erlassen (§ 2 Abs. 3, § 8 Abs. 5 HundehVO M-V). Für Jagd- und Herdengebrauchshunde im Einsatz gilt das Verbot des freien Laufens nicht (§ 8 Abs. 2 HundehVO M-V).
Sachkunde
Nur wer einen Hund hält, der im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurde, braucht die Sachkunde. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis nach § 5. Für alle anderen Hunde und für Ersthalter gibt es in Mecklenburg-Vorpommern keine Pflicht zum Sachkundenachweis oder Hundeführerschein.
Rechtsgrundlage
Verordnung über das Führen und Halten von Hunden (Hundehalterverordnung - HundehVO M-V), Fassung vom 11. Juli 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Mecklenburg-Vorpommern

Waren im Vergleich

Waren liegt 23 € unter dem Median der 20 erfassten Städte in Mecklenburg-Vorpommern (60 €). In Mecklenburg-Vorpommern steht Waren auf Platz 1 von 20 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden steht Waren auf Platz 22 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Waren–37 €97 €
Neustrelitz 30 km 70 € 160 €
Neubrandenburg 38 km 96 € 246 €
Güstrow 46 km 90 € 210 €
Demmin 49 km 45 € 108 €
Pritzwalk 53 km 90 € 180 €
Median Mecklenburg-Vorpommern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Waren

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Waren für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Waren 97 € im Jahr: 37 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Waren einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Waren 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 37 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Waren anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Waren innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Waren fällig?

Die Hundesteuersatzung von Waren nennt als Fälligkeit: je ein Viertel am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag einmal jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Waren (Müritz) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Beschluss 24.02.2021, in Kraft 01.01.2021
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. Februar 2021
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden