Hundesteuer Werdohl 2026
Stand: Satzung vom 7. November 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Werdohl richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 118 €, zusammen 236 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 136 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.
Steuersätze in Werdohl
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 100 € |
| 2 Hunde | 118 € | 236 € |
| 3 oder mehr Hunde | 136 € | 408 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Wichtig: In Werdohl gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Landeshundegesetz NRW (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen): 500 €, bei zwei oder mehr 680 € je Hund; Hunde nach § 10 LHundG NRW (u. a. American Bulldog, Rottweiler, Mastiff, Tosa Inu): 350 €, bei zwei oder mehr 476 € je Hund; mit Ausnahmegenehmigung vom Maulkorb- und Leinenzwang ermäßigte Sätze (350 €/476 € bzw. 250 €/340 €)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Werdohl?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 1.000 € |
| 2 Hunde | 236 € | 2.360 € |
| 3 Hunde | 408 € | 4.080 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
In Werdohl zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Werdohl: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Werdohl an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Werdohl
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrages.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, aG, GL oder H), auf Antrag
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Werdohl aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Werdohl im Vergleich
Werdohl liegt 10 € über dem Median der 298 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (90 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Werdohl Platz 198 von 298 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Werdohl Platz 747 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Werdohl | – | 100 € | 236 € |
| Neuenrade | 3 km | 84 € | 216 € |
| Plettenberg | 9 km | 72 € | 192 € |
| Balve | 10 km | 72 € | 180 € |
| Lüdenscheid | 10 km | 120 € | 360 € |
| Iserlohn | 14 km | 90 € | 216 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Werdohl
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Werdohl für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Werdohl 236 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 118 €.
Gibt es in Werdohl einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Werdohl 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Werdohl anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Werdohl innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Werdohl fällig?
Die Hundesteuersatzung von Werdohl nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit der Hälfte des Jahresbetrages.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Werdohl vom 26.11.2012 in der Fassung der 3. Änderungssatzung vom 07.11.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. November 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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