Hundesteuer Zella-Mehlis 2026
Stand: Satzung vom 3. November 2020, geprüft am 13. Oktober 2026
In Zella-Mehlis kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 400 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Wer einen VDH-Hundeführerschein vorlegt, zahlt nur die Hälfte der Hundesteuer.
Steuersätze in Zella-Mehlis
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 80 € |
| Jeder weitere Hund | 80 € |
| Gefährlicher Hund | 400 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 der Satzung i. V. m. § 3 Abs. 2 ThürTierGefG: von der zuständigen Behörde nach Wesenstest im Einzelfall als gefährlich festgestellte Hunde; keine Steuervergünstigungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Zella-Mehlis?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 160 € | 1.600 € |
| 3 Hunde | 240 € | 2.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 400 € | 4.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Zella-Mehlis: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Zella-Mehlis an.
- Hundehaftpflicht. In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Thüringen: Chippflicht für alle Hunde (Mikrochip durch den Tierarzt, Anzeige bei der Behörde) und Nachweis der Haftpflichtversicherung per Bescheinigung.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Zella-Mehlis
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: in der Regel als Jahresbetrag zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden
- Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Hilfsorganisationen (DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW)
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz, der Führung und Hilfe Blinder, hochgradig Sehbehinderter, Gehörloser oder hilfloser Personen dienen (Merkzeichen G, aG, B, H, Bl, Gl, RF)
- Herdengebrauchshunde in erforderlicher Anzahl
- Diensthunde von Forstbediensteten und Jagdaufsehern mit Brauchbarkeitsprüfung
- Hunde, die vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind, und Hunde in gewerblichen Tierhandlungen
- Hunde aus der Tierauffangstation Zella-Mehlis: 12 Monate befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (ein Hund je Steuerpflichtigem)
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern mit Brauchbarkeitsprüfung (ein Hund je Steuerpflichtigem)
- 50 % bei Vorlage eines VDH-Hundeführerscheins oder gleichwertigen Nachweises (nicht älter als 12 Monate, bis 31.12. vorlegen)
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Thüringen
- Hundehaftpflicht
- In Thüringen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Der Halter jedes Hundes muss eine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrechterhalten: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 2 Abs. 5). Der Abschluss ist der zuständigen Behörde nachzuweisen. Ausgenommen sind Diensthunde von Behörden, Hunde des Rettungsdienstes oder des Katastrophenschutzes und Blindenführhunde (§ 13 Abs. 2). Für Personen ohne Wohnung in Thüringen, die sich höchstens zwei Monate mit einem gefährlichen Hund im Land aufhalten, gilt die Pflicht nicht (§ 13 Abs. 1).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Keine Rasseliste mehr. Die frühere Liste (Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen) wurde 2018 gestrichen. Gefährlich ist ein Hund nur, wenn die Behörde dies nach einem Wesenstest im Einzelfall wegen seines Verhaltens feststellt, etwa nach Beißattacken oder anderem aggressiven Verhalten (§ 3 Abs. 2). Die Gefährlichkeit kann auf Antrag durch einen erneuten Wesenstest widerlegt werden, frühestens nach neun Monaten (§ 3 Abs. 4).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht im Ort. Die Gemeinden regeln das per ordnungsbehördlicher Verordnung. Im Wald sind Hunde, die nicht zur Jagd verwendet werden, ganzjährig an der Leine zu führen (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ThürWaldG). In einem Jagdbezirk ist es eine Ordnungswidrigkeit, Hunde unbeaufsichtigt frei laufen zu lassen (§ 56 Abs. 1 Nr. 16 ThJG). Gefährliche Hunde sind außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m langer Leine mit Maulkorb zu führen (§ 12 Abs. 4 und 5 ThürTierGefG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit mit festem Zeitraum gibt es im Wald- und Jagdgesetz nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können weitere Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Wer einen als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis (§ 4). Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde durch eine bestandene Sachkundeprüfung nachweisen (§ 5 Abs. 1). Der Nachweis gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde.
- Rechtsgrundlage
- Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (ThürTierGefG), Fassung vom 2. Juli 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Zella-Mehlis im Vergleich
Zella-Mehlis liegt 6,50 € über dem Median der 26 erfassten Städte in Thüringen (73,50 €). In Thüringen teilt sich Zella-Mehlis Platz 15 von 26 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Zella-Mehlis Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Zella-Mehlis | – | 80 € | 160 € |
| Suhl | 6 km | 84 € | 174 € |
| Schmalkalden | 16 km | 80 € | 180 € |
| Ilmenau | 18 km | 50 € | 150 € |
| Meiningen | 20 km | 90 € | 180 € |
| Arnstadt | 28 km | 84 € | 168 € |
| Median Thüringen | – | 73,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Zella-Mehlis
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Zella-Mehlis für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Zella-Mehlis 160 € im Jahr: 80 € für den ersten und 80 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Zella-Mehlis einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Zella-Mehlis 400 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Zella-Mehlis anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Zella-Mehlis innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Zella-Mehlis fällig?
Die Hundesteuersatzung von Zella-Mehlis nennt als Fälligkeit: in der Regel als Jahresbetrag zum 1. Juli.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Stadt Zella-Mehlis (Hundesteuersatzung), Stadtratsbeschluss vom 03.11.2020, gültig ab 01.01.2021
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 3. November 2020
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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