Hundesteuer Aichach 2026
Stand: Satzung vom 15. November 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Aichach kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 850 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021.
Steuersätze in Aichach
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 50 € |
| Jeder weitere Hund | 50 € |
| Gefährlicher Hund | 850 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde: alle in § 1 der bayerischen Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Hunde; der erhöhte Satz entfällt ab Nachweis, dass keine gesteigerte Aggressivität besteht (Negativzeugnis)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Aichach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 100 € | 1.000 € |
| 3 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 1 gefährlicher Hund | 850 € | 8.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Aichach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Aichach an. Hund in Aichach anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Aichach gilt:
- Hunde aus einem anerkannten Tierheim: Besteuerung erst ab dem Folgejahr
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich am 15. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Aichach abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde allein zu Erwerbszwecken (z. B. in Tierhandlungen, Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden)
- Hunde von DRK, ASB, Maltesern, Johannitern und THW für deren Aufgaben
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von Angehörigen der Stationierungskräfte und diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde aus einem anerkannten Tierheim: Besteuerung erst ab dem Folgejahr
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern (Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von anderen entfernt)
- 50 % für einen Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung
- Züchtersteuer: die Hälfte des Satzes je Zuchthund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Aichach im Vergleich
Aichach liegt 10 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Aichach Platz 13 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Aichach Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Aichach | – | 50 € | 100 € |
| Friedberg | 16 km | 72 € | 144 € |
| Augsburg | 20 km | 84 € | 204 € |
| Königsbrunn | 28 km | 50 € | 100 € |
| Pfaffenhofen a.d.Ilm | 29 km | 60 € | 120 € |
| Neuburg a.d.Donau | 31 km | 50 € | 130 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Aichach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Aichach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Aichach 100 € im Jahr: 50 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Aichach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Aichach 850 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 50 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Aichach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Aichach innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Aichach befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Aichach gilt: Hunde aus einem anerkannten Tierheim: Besteuerung erst ab dem Folgejahr.
Wann ist die Hundesteuer in Aichach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Aichach nennt als Fälligkeit: jährlich am 15. Mai, frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Aichach vom 18.12.2020 (in Kraft 01.01.2021) mit 1. Änderungssatzung vom 15.11.2023 (in Kraft 01.01.2024, ändert nur die Fälligkeit)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. November 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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