Hundesteuer Annaberg-Buchholz 2026
Stand: Satzung vom 22. Januar 2007, geprüft am 13. Oktober 2026
In Annaberg-Buchholz kostet der erste Hund 51 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 510 € fällig.
Steuersätze in Annaberg-Buchholz
| Erster Hund | 51 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | 510 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander (nicht Welpen und Junghunde bis 6 Monate) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde festgestellte Hunde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Annaberg-Buchholz?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 51 € | 510 € |
| 2 Hunde | 151 € | 1.510 € |
| 3 Hunde | 251 € | 2.510 € |
| 1 gefährlicher Hund | 510 € | 5.100 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Annaberg-Buchholz: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Annaberg-Buchholz an. Hund in Annaberg-Buchholz anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Annaberg-Buchholz
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 51 € im Jahr. Fällig: 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Hunde von bestätigten Jagdaufsehern
- Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken in Instituten oder Laboratorien gehalten werden
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich (insbesondere mehr als 500 m von geschlossener Bebauung entfernt)
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für Hunde von Verbandsmitgliedern, die regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen und die Stadt vertreten
- 50 % für Hunde von Jagdscheininhabern, die überwiegend der Jagd- oder Forstwirtschaft dienen
- Zwingersteuer: 50 % des Satzes für Zuchthunde von Hundezüchtern
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Annaberg-Buchholz im Vergleich
Annaberg-Buchholz liegt 20 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen steht Annaberg-Buchholz auf Platz 9 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Annaberg-Buchholz Platz 139 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Annaberg-Buchholz | – | 51 € | 151 € |
| Chemnitz | 29 km | 100 € | 270 € |
| Hohenstein-Ernstthal | 32 km | 48 € | 144 € |
| Limbach-Oberfrohna | 35 km | 38,50 € | 98,50 € |
| Wilkau-Haßlau | 36 km | 48 € | 120 € |
| Zwickau | 39 km | 108 € | 280 € |
| Median Sachsen | – | 71 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Annaberg-Buchholz
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Annaberg-Buchholz für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Annaberg-Buchholz 151 € im Jahr: 51 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Annaberg-Buchholz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Annaberg-Buchholz 510 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 51 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Annaberg-Buchholz anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Annaberg-Buchholz innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Annaberg-Buchholz fällig?
Die Hundesteuersatzung von Annaberg-Buchholz nennt als Fälligkeit: 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Annaberg-Buchholz vom 26.04.2002 mit Änderungssatzung (Stadtratsbeschluss 21.12.2006, ausgefertigt 22.01.2007)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Januar 2007
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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