Hundesteuer Annaberg-Buchholz 2026

In Annaberg-Buchholz kostet der erste Hund 51 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 510 € fällig.

Erster Hund51 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen151 €pro Jahr
Gefährlicher Hund510 €pro Jahr

Steuersätze in Annaberg-Buchholz

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund51 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund100 €
Gefährlicher Hund510 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander (nicht Welpen und Junghunde bis 6 Monate) sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde festgestellte Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Annaberg-Buchholz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 51 € 510 €
2 Hunde 151 € 1.510 €
3 Hunde 251 € 2.510 €
1 gefährlicher Hund 510 € 5.100 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Annaberg-Buchholz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Annaberg-Buchholz an. Hund in Annaberg-Buchholz anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Annaberg-Buchholz
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 51 € im Jahr. Fällig: 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde von bestätigten Jagdaufsehern
  • Hunde, die zu wissenschaftlichen Zwecken in Instituten oder Laboratorien gehalten werden
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen oder Einzelwächtern
  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, wenn nach den örtlichen Verhältnissen erforderlich (insbesondere mehr als 500 m von geschlossener Bebauung entfernt)
  • 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
  • 50 % für Hunde von Verbandsmitgliedern, die regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen und die Stadt vertreten
  • 50 % für Hunde von Jagdscheininhabern, die überwiegend der Jagd- oder Forstwirtschaft dienen
  • Zwingersteuer: 50 % des Satzes für Zuchthunde von Hundezüchtern

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Annaberg-Buchholz im Vergleich

Annaberg-Buchholz liegt 20 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen steht Annaberg-Buchholz auf Platz 9 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Annaberg-Buchholz Platz 139 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Annaberg-Buchholz–51 €151 €
Chemnitz 29 km 100 € 270 €
Hohenstein-Ernstthal 32 km 48 € 144 €
Limbach-Oberfrohna 35 km 38,50 € 98,50 €
Wilkau-Haßlau 36 km 48 € 120 €
Zwickau 39 km 108 € 280 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Annaberg-Buchholz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Annaberg-Buchholz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Annaberg-Buchholz 151 € im Jahr: 51 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Annaberg-Buchholz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Annaberg-Buchholz 510 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 51 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Annaberg-Buchholz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Annaberg-Buchholz innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Annaberg-Buchholz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Annaberg-Buchholz nennt als Fälligkeit: 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Annaberg-Buchholz vom 26.04.2002 mit Änderungssatzung (Stadtratsbeschluss 21.12.2006, ausgefertigt 22.01.2007)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Januar 2007
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden