Hundesteuer Wilkau-Haßlau 2026
Stand: Satzung vom 19. Oktober 2001, geprüft am 13. Oktober 2026
In Wilkau-Haßlau richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 48 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 60 €, zusammen 120 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 72 €. Für einen gefährlichen Hund werden 240 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2002.
Steuersätze in Wilkau-Haßlau
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 48 € |
| 2 Hunde | 60 € | 120 € |
| 3 oder mehr Hunde | 72 € | 216 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 240 € |
Wichtig: In Wilkau-Haßlau gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde festgestellte Hunde (nicht Welpen und Junghunde bis 6 Monate); 240 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wilkau-Haßlau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 48 € | 480 € |
| 2 Hunde | 120 € | 1.200 € |
| 3 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 1 gefährlicher Hund | 240 € | 2.400 € |
In Wilkau-Haßlau zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wilkau-Haßlau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Wilkau-Haßlau an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wilkau-Haßlau
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Hunde von bestätigten Jagdaufsehern
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Wilkau-Haßlau aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung I, II und III
- 50 % für Hunde mit bestandener Rettungshundetauglichkeitsprüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Wilkau-Haßlau im Vergleich
Wilkau-Haßlau liegt 23 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Wilkau-Haßlau Platz 3 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wilkau-Haßlau Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wilkau-Haßlau | – | 48 € | 120 € |
| Zwickau | 5 km | 108 € | 280 € |
| Werdau | 12 km | 84 € | 180 € |
| Glauchau | 16 km | 54 € | 138 € |
| Crimmitschau | 18 km | 80 € | 180 € |
| Hohenstein-Ernstthal | 20 km | 48 € | 144 € |
| Median Sachsen | – | 71 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wilkau-Haßlau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wilkau-Haßlau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wilkau-Haßlau 120 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 60 €.
Gibt es in Wilkau-Haßlau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wilkau-Haßlau 240 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wilkau-Haßlau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wilkau-Haßlau innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Wilkau-Haßlau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wilkau-Haßlau nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Wilkau-Haßlau vom 19.10.2001, in Kraft 01.01.2002
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Oktober 2001
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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