Hundesteuer Wilkau-Haßlau 2026

In Wilkau-Haßlau richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 48 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 60 €, zusammen 120 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 72 €. Für einen gefährlichen Hund werden 240 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2002.

Ein Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr
Gefährlicher Hund240 €pro Jahr

Steuersätze in Wilkau-Haßlau

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2002
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund48 €48 €
2 Hunde60 €120 €
3 oder mehr Hunde72 €216 € (bei 3)
Gefährlicher Hund240 €

Wichtig: In Wilkau-Haßlau gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall von der Kreispolizeibehörde festgestellte Hunde (nicht Welpen und Junghunde bis 6 Monate); 240 € je Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wilkau-Haßlau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 216 € 2.160 €
1 gefährlicher Hund 240 € 2.400 €

In Wilkau-Haßlau zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Wilkau-Haßlau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Wilkau-Haßlau an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wilkau-Haßlau
  5. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde von bestätigten Jagdaufsehern
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Wilkau-Haßlau aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde mit bestandener Schutzhundeprüfung I, II und III
  • 50 % für Hunde mit bestandener Rettungshundetauglichkeitsprüfung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Wilkau-Haßlau im Vergleich

Wilkau-Haßlau liegt 23 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Wilkau-Haßlau Platz 3 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Wilkau-Haßlau Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Wilkau-Haßlau–48 €120 €
Zwickau 5 km 108 € 280 €
Werdau 12 km 84 € 180 €
Glauchau 16 km 54 € 138 €
Crimmitschau 18 km 80 € 180 €
Hohenstein-Ernstthal 20 km 48 € 144 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wilkau-Haßlau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wilkau-Haßlau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Wilkau-Haßlau 120 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 60 €.

Gibt es in Wilkau-Haßlau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wilkau-Haßlau 240 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Wilkau-Haßlau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Wilkau-Haßlau innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Wilkau-Haßlau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Wilkau-Haßlau nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Wilkau-Haßlau vom 19.10.2001, in Kraft 01.01.2002
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. Oktober 2001
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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