Hundesteuer Hohenstein-Ernstthal 2026

In Hohenstein-Ernstthal kostet der erste Hund 48 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 96 €. Für einen gefährlichen Hund werden 384 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2002.

Erster Hund48 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen144 €pro Jahr
Gefährlicher Hund384 €pro Jahr

Steuersätze in Hohenstein-Ernstthal

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2002
Erster Hund48 €
Zweiter Hund96 €
Jeder weitere Hund96 €
Gefährlicher Hund384 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen (Welpen bis 6 Monate ausgenommen) sowie von der Kreispolizeibehörde im Einzelfall festgestellte Hunde; 384 € für den ersten, 768 € für jeden weiteren gefährlichen Hund; Widerlegung der Vermutung durch Wesensanalyse möglich, dann Normalsatz auf Antrag

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Hohenstein-Ernstthal?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 48 € 480 €
2 Hunde 144 € 1.440 €
3 Hunde 240 € 2.400 €
1 gefährlicher Hund 384 € 3.840 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Hohenstein-Ernstthal: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Hohenstein-Ernstthal an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Hohenstein-Ernstthal
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 48 € im Jahr. Fällig: 15. Mai für das ganze Kalenderjahr.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutze und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts dienen
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Hohenstein-Ernstthal im Vergleich

Hohenstein-Ernstthal liegt 23 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Hohenstein-Ernstthal Platz 3 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Hohenstein-Ernstthal Platz 66 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Hohenstein-Ernstthal–48 €144 €
Limbach-Oberfrohna 7 km 38,50 € 98,50 €
Glauchau 12 km 54 € 138 €
Burgstädt 15 km 100 € 235 €
Chemnitz 15 km 100 € 270 €
Zwickau 18 km 108 € 280 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Hohenstein-Ernstthal

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Hohenstein-Ernstthal für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Hohenstein-Ernstthal 144 € im Jahr: 48 € für den ersten und 96 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Hohenstein-Ernstthal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Hohenstein-Ernstthal 384 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 48 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Hohenstein-Ernstthal anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Hohenstein-Ernstthal innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Hohenstein-Ernstthal fällig?

Die Hundesteuersatzung von Hohenstein-Ernstthal nennt als Fälligkeit: 15. Mai für das ganze Kalenderjahr.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Hohenstein-Ernstthal vom 24.10.2001, in Kraft 01.01.2002
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. Oktober 2001
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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