Hundesteuer Bischofswerda 2026
Stand: Satzung vom 25. November 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Bischofswerda kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 126 €. Für einen gefährlichen Hund werden 636 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Seit 1. Januar 2026 gelten in Bischofswerda höhere Sätze (84 € für den ersten Hund, vorher 72 €).
Steuersätze in Bischofswerda
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 126 € |
| Jeder weitere Hund | 126 € |
| Gefährlicher Hund | 636 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen (nicht Welpen und Junghunde bis 6 Monate oder bei widerlegter Gefährlichkeit) sowie von der Kreispolizeibehörde im Einzelfall festgestellte Hunde; gefährliche Hunde werden zuerst separat versteuert, keine Befreiung oder Ermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bischofswerda?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 210 € | 2.100 € |
| 3 Hunde | 336 € | 3.360 € |
| 1 gefährlicher Hund | 636 € | 6.360 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bischofswerda: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bischofswerda an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bischofswerda
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: 1. März für das ganze Kalenderjahr; auf Antrag in Vierteln zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu schützen
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
- Hunde von bestätigten Jagdaufsehern mit bestandener jagdlicher Eignungsprüfung, soweit für den Forst- und Jagdschutz erforderlich
- Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen des Landkreises Bautzen untergebracht sind
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern im Wachdienst
- 50 % für Hunde aus Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen, begrenzt auf ein Steuerjahr
- 50 % für Therapiehunde mit nachgewiesener Ausbildung des Halters
- 50 % für Hunde mit innerhalb von 12 Monaten bestandener Rettungstauglichkeitsprüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bischofswerda im Vergleich
Bischofswerda liegt 13 € über dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Bischofswerda Platz 33 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bischofswerda Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bischofswerda | – | 84 € | 210 € |
| Pulsnitz | 13 km | 80 € | 180 € |
| Radeberg | 18 km | 72 € | 180 € |
| Bautzen | 18 km | 72 € | 168 € |
| Pirna | 25 km | 90 € | 270 € |
| Dresden | 32 km | 108 € | 252 € |
| Median Sachsen | – | 71 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bischofswerda
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bischofswerda für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bischofswerda 210 € im Jahr: 84 € für den ersten und 126 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bischofswerda einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bischofswerda 636 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bischofswerda anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bischofswerda innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Bischofswerda fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bischofswerda nennt als Fälligkeit: 1. März für das ganze Kalenderjahr; auf Antrag in Vierteln zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Bischofswerda über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtratsbeschluss 25.11.2025, bekanntgemacht 27.11.2025, in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 25. November 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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