Hundesteuer Bischofswerda 2026

In Bischofswerda kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 126 €. Für einen gefährlichen Hund werden 636 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Seit 1. Januar 2026 gelten in Bischofswerda höhere Sätze (84 € für den ersten Hund, vorher 72 €).

Erster Hund84 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr
Gefährlicher Hund636 €pro Jahr

Steuersätze in Bischofswerda

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund84 €
Zweiter Hund126 €
Jeder weitere Hund126 €
Gefährlicher Hund636 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen (nicht Welpen und Junghunde bis 6 Monate oder bei widerlegter Gefährlichkeit) sowie von der Kreispolizeibehörde im Einzelfall festgestellte Hunde; gefährliche Hunde werden zuerst separat versteuert, keine Befreiung oder Ermäßigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bischofswerda?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 84 € 840 €
2 Hunde 210 € 2.100 €
3 Hunde 336 € 3.360 €
1 gefährlicher Hund 636 € 6.360 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bischofswerda: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bischofswerda an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bischofswerda
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: 1. März für das ganze Kalenderjahr; auf Antrag in Vierteln zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu schützen
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für den Forst- oder Jagdschutz erforderlich
  • Hunde von bestätigten Jagdaufsehern mit bestandener jagdlicher Eignungsprüfung, soweit für den Forst- und Jagdschutz erforderlich
  • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen des Landkreises Bautzen untergebracht sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern im Wachdienst
  • 50 % für Hunde aus Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen, begrenzt auf ein Steuerjahr
  • 50 % für Therapiehunde mit nachgewiesener Ausbildung des Halters
  • 50 % für Hunde mit innerhalb von 12 Monaten bestandener Rettungstauglichkeitsprüfung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Bischofswerda im Vergleich

Bischofswerda liegt 13 € über dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Bischofswerda Platz 33 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bischofswerda Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bischofswerda–84 €210 €
Pulsnitz 13 km 80 € 180 €
Radeberg 18 km 72 € 180 €
Bautzen 18 km 72 € 168 €
Pirna 25 km 90 € 270 €
Dresden 32 km 108 € 252 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bischofswerda

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bischofswerda für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bischofswerda 210 € im Jahr: 84 € für den ersten und 126 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bischofswerda einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bischofswerda 636 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bischofswerda anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bischofswerda innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Bischofswerda fällig?

Die Hundesteuersatzung von Bischofswerda nennt als Fälligkeit: 1. März für das ganze Kalenderjahr; auf Antrag in Vierteln zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Bischofswerda über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung), Stadtratsbeschluss 25.11.2025, bekanntgemacht 27.11.2025, in Kraft 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
25. November 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden