Hundesteuer Pulsnitz 2026
Stand: Satzung vom 10. November 2022, geprüft am 13. Oktober 2026
In Pulsnitz kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Steuersätze in Pulsnitz
| Erster Hund | 80 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach GefHundG Sachsen (§ 2 Abs. 3 der Satzung): American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall festgestellte Hunde; 500 € für den ersten, 600 € ab dem zweiten gefährlichen Hund; Negativzeugnis der Kreispolizeibehörde hebt den Satz auf
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Pulsnitz?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Pulsnitz: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Pulsnitz an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige
Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke, mit dem Code MARKE 5 % günstiger. Anzeige
- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel die Uelzener Versicherung an. Anzeige
Hundehaftpflicht und Hunde-Krankenversicherung bietet zum Beispiel Cleos Welt an. Anzeige
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Pulsnitz
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: jährlich am 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder hilfsbedürftiger Personen dienen
- Diensthunde staatlicher und kommunaler Dienststellen
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern für den Forst- und Jagdschutz
- Rettungshunde mit bestandener Prüfung
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde von Bewachungsunternehmen und Einzelwächtern
- 50 % für Hunde zur Bewachung bewohnter Gebäude, die 500 m von einer geschlossenen Ansiedlung entfernt liegen
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und Schaustellern
- 50 % für Rettungshunde mit bestandener Prüfung
- 50 % für Hunde aus Tierasylen, begrenzt auf ein Steuerjahr
- Zwingersteuer: die Hälfte des Satzes für Zuchthunde anerkannter Züchter
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Pulsnitz im Vergleich
Pulsnitz liegt 9 € über dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Pulsnitz Platz 27 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Pulsnitz Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Pulsnitz | – | 80 € | 180 € |
| Radeberg | 10 km | 72 € | 180 € |
| Bischofswerda | 13 km | 84 € | 210 € |
| Dresden | 24 km | 108 € | 252 € |
| Radebeul | 25 km | 60 € | 180 € |
| Pirna | 25 km | 90 € | 270 € |
| Median Sachsen | – | 71 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Pulsnitz
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Pulsnitz für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Pulsnitz 180 € im Jahr: 80 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Pulsnitz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Pulsnitz 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Pulsnitz anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Pulsnitz innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Pulsnitz fällig?
Die Hundesteuersatzung von Pulsnitz nennt als Fälligkeit: jährlich am 1. Juli für das ganze Kalenderjahr.
Tierkrankenversicherung Anzeige
OP Versicherung Hund Anzeige
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Pulsnitz (Hundesteuersatzung), Stadtratsbeschluss vom 10.11.2022, in Kraft 01.01.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. November 2022
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden