Hundesteuer Dippoldiswalde 2026
Stand: Satzung vom 11. Mai 2023, geprüft am 13. Oktober 2026
In Dippoldiswalde kostet der erste Hund 70 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 105 €. Für einen gefährlichen Hund werden 420 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 2. Juni 2023.
Steuersätze in Dippoldiswalde
| Erster Hund | 70 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 105 € |
| Jeder weitere Hund | 140 € |
| Gefährlicher Hund | 420 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 4 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen (Gefährlichkeit vermutet, nicht für Welpen und Junghunde bis 6 Monate) sowie im Einzelfall festgestellte aggressive Hunde; 420 € für jeden gefährlichen Hund, keine Befreiung, Ermäßigung oder Zwingersteuer
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Dippoldiswalde?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 70 € | 700 € |
| 2 Hunde | 175 € | 1.750 € |
| 3 Hunde | 315 € | 3.150 € |
| 1 gefährlicher Hund | 420 € | 4.200 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Dippoldiswalde: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Dippoldiswalde an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Dippoldiswalde
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: zu dem im Steuerbescheid genannten Termin.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gehalten werden
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, hochgradig Schwerbehinderter, Gehörloser, hochgradig Schwerhöriger oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, G, GL oder H)
- Geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde, die für Zivil- und Katastrophenschutz oder Rettungsdienst zur Verfügung stehen
- Therapiehunde von anerkannten therapeutischen, pädagogischen oder medizinischen Fachkräften mit Ausbildungszertifikat
- Diensthunde von Forstbediensteten, Privatforstangestellten und bestätigten Jagdaufsehern mit Brauchbarkeitsprüfung
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen, Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Herdengebrauchshunde (ein Hund pro hundert Tiere)
- Hunde in gewerblichen Tierhandlungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Ersthunde zur Bewachung von Grundstücken und Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für ausgebildete Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung
- 50 % für Gebrauchshunde zugelassener Bewachungsunternehmen mit bestandener Dienstausbildung
- Zwingersteuer für Züchter mit Zuchtbucheintrag: die doppelte Steuer eines ersten Hundes, weitere Hunde steuerfrei
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Dippoldiswalde im Vergleich
Dippoldiswalde liegt 1 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Dippoldiswalde Platz 21 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Dippoldiswalde Platz 330 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Dippoldiswalde | – | 70 € | 175 € |
| Freital | 11 km | 60 € | 180 € |
| Dresden | 18 km | 108 € | 252 € |
| Pirna | 20 km | 90 € | 270 € |
| Freiberg | 23 km | 60 € | 135 € |
| Radebeul | 23 km | 60 € | 180 € |
| Median Sachsen | – | 71 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Dippoldiswalde
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Dippoldiswalde für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Dippoldiswalde 175 € im Jahr: 70 € für den ersten und 105 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Dippoldiswalde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Dippoldiswalde 420 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Dippoldiswalde anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Dippoldiswalde innerhalb von 2 Wochen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Dippoldiswalde fällig?
Die Hundesteuersatzung von Dippoldiswalde nennt als Fälligkeit: zu dem im Steuerbescheid genannten Termin.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Großen Kreisstadt Dippoldiswalde und ihren Ortsteilen (Hundesteuersatzung, Neufassung) vom 11.05.2023, veröffentlicht im Amtsblatt am 02.06.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Mai 2023
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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