Hundesteuer Edenkoben 2026

In Edenkoben kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 640 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen270 €pro Jahr
Gefährlicher Hund640 €pro Jahr

Steuersätze in Edenkoben

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund90 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund240 €
Gefährlicher Hund640 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung (bissige, hetzende oder angreifende Hunde; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Abkömmlinge werden unwiderlegbar vermutet): 640 € für den ersten, 800 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Edenkoben?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 270 € 2.700 €
3 Hunde 510 € 5.100 €
1 gefährlicher Hund 640 € 6.400 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Edenkoben: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Edenkoben an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Edenkoben
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich am 15. August.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde nach § 12e BGG mit Ausbildung und Zertifikat sowie Hunde, die für Blinde, Gehörlose oder sonst völlig Hilflose unentbehrlich sind (auf Antrag, nur für einen Hund)
  • Geprüfte Rettungshunde im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungs- oder Katastrophenschutzdienst (auf Antrag)
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
  • Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz (auf Antrag)

Ermäßigt wird

  • 50 % auf Antrag für höchstens einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Edenkoben im Vergleich

Edenkoben entspricht genau dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Edenkoben Platz 23 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Edenkoben Platz 594 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Edenkoben–90 €270 €
Neustadt an der Weinstraße 8 km 105 € 255 €
Landau in der Pfalz 10 km 144 € 288 €
Haßloch 13 km 84 € 210 €
Böhl-Iggelheim 16 km 50 € 150 €
Germersheim 19 km 120 € 240 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Edenkoben

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Edenkoben für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Edenkoben 270 € im Jahr: 90 € für den ersten und 180 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Edenkoben einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Edenkoben 640 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Edenkoben anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Edenkoben innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Edenkoben fällig?

Die Hundesteuersatzung von Edenkoben nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich am 15. August.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Edenkoben vom 24.09.2025, in Kraft seit 01.01.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
24. September 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden