Hundesteuer Böhl-Iggelheim 2026
Stand: Satzung vom 18. Februar 2026, geprüft am 13. Oktober 2026
In Böhl-Iggelheim kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Böhl-Iggelheim
| Erster Hund | 50 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 100 € |
| Jeder weitere Hund | 100 € |
| Gefährlicher Hund | erhöht, Betrag nicht bestätigt |
Als gefährlich gilt: Nach § 10 der Satzung gelten Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Abkömmlinge nach dem Landeshundegesetz als gefährlich (Erlaubnispflicht); ein erhöhter Steuersatz ist weder in der Satzung noch in der Haushaltssatzung festgesetzt
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Böhl-Iggelheim?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 50 € | 500 € |
| 2 Hunde | 150 € | 1.500 € |
| 3 Hunde | 250 € | 2.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Böhl-Iggelheim: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Böhl-Iggelheim an. Hund in Böhl-Iggelheim anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Böhl-Iggelheim
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. als Jahresbetrag; auf Antrag in 2 Raten zum 15.02. und 15.08.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur ein Hund
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Diensthunde (u. a. Polizei, Zoll, Bundeswehr, Forstwirtschaft)
- Rettungshunde im Bereich Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder anerkannter Hilfsorganisationen mit Prüfung
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens zwei Hunde
- 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Böhl-Iggelheim im Vergleich
Böhl-Iggelheim liegt 40 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz steht Böhl-Iggelheim auf Platz 5 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Böhl-Iggelheim Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Böhl-Iggelheim | – | 50 € | 150 € |
| Haßloch | 4 km | 84 € | 210 € |
| Schifferstadt | 5 km | 108 € | 216 € |
| Limburgerhof | 9 km | 72 € | 180 € |
| Mutterstadt | 9 km | 84 € | 210 € |
| Speyer | 11 km | 105 € | 240 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Böhl-Iggelheim
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Böhl-Iggelheim für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Böhl-Iggelheim 150 € im Jahr: 50 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Böhl-Iggelheim einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja, die Hundesteuersatzung von Böhl-Iggelheim sieht einen höheren Satz für gefährliche Hunde vor; den Betrag haben wir noch nicht bestätigt.
Bis wann muss ich einen Hund in Böhl-Iggelheim anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Böhl-Iggelheim innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Böhl-Iggelheim fällig?
Die Hundesteuersatzung von Böhl-Iggelheim nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. als Jahresbetrag; auf Antrag in 2 Raten zum 15.02. und 15.08.
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Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Gemeinde Böhl-Iggelheim für die Jahre 2026/2027 vom 18.02.2026 (§ 6 Hundesteuersätze); Hundesteuersatzung vom 16.12.2015
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Februar 2026
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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