Hundesteuer Mutterstadt 2026
Stand: Service-Seite der Gemeinde vom 1. Januar 2026, geprüft am 13. Oktober 2026
In Mutterstadt kostet der erste Hund 84 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 126 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Steuersätze in Mutterstadt
| Erster Hund | 84 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 126 € |
| Jeder weitere Hund | 189 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung (bissig, Wild oder Vieh hetzend, Menschen angesprungen, übermäßige Kampfbereitschaft); bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Nachkommen wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mutterstadt?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 84 € | 840 € |
| 2 Hunde | 210 € | 2.100 € |
| 3 Hunde | 399 € | 3.990 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Mutterstadt: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Mutterstadt an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Mutterstadt
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 84 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Jahresbetrag zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Assistenzhunde nach § 12e BGG mit Ausbildung und Zertifikat (nur ein Hund)
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind
- Rettungshunde im regelmäßigen Einsatz bei Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder einer anerkannten Hilfsorganisation mit bestandener Prüfung
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Nicht besteuerbar: Hunde, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden, Diensthunde und Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, für höchstens zwei Hunde (nicht für gefährliche Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Mutterstadt im Vergleich
Mutterstadt liegt 6 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Mutterstadt Platz 18 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Mutterstadt Platz 509 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Mutterstadt | – | 84 € | 210 € |
| Limburgerhof | 4 km | 72 € | 180 € |
| Schifferstadt | 6 km | 108 € | 216 € |
| Ludwigshafen am Rhein | 8 km | 145 € | 325 € |
| Böhl-Iggelheim | 9 km | 50 € | 150 € |
| Mannheim | 10 km | 144 € | 432 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mutterstadt
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mutterstadt für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Mutterstadt 210 € im Jahr: 84 € für den ersten und 126 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Mutterstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Mutterstadt 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 84 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Mutterstadt anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Mutterstadt innerhalb von 14 Tagen anmelden.
Wann ist die Hundesteuer in Mutterstadt fällig?
Die Service-Seite der Gemeinde Mutterstadt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag Jahresbetrag zum 1. Juli.
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Quelle
- Dokument
- Gemeinde Mutterstadt: Hundesteuer festsetzen (Satzungssätze ab 01.01.2026); Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 07.12.2015, 1. Änderung vom 30.09.2025
- Art der Quelle
- offizielle Service-Seite der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Januar 2026
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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