Hundesteuer Limburgerhof 2026

In Limburgerhof kostet der erste Hund 72 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Seit 1. Januar 2025 gelten in Limburgerhof 72 € für den ersten Hund und 108 € für jeden weiteren Hund.

Erster Hund72 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Limburgerhof

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund72 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund108 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 1 Abs. 1 und 2 Landeshundegesetz Rheinland-Pfalz; 600 € für den ersten, 960 € für jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Limburgerhof?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 72 € 720 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 288 € 2.880 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Limburgerhof: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde Limburgerhof an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Limburgerhof
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag in einem Betrag zum 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde nach Behindertengleichstellungsgesetz (Blindenführhunde, Mobilitäts-, Signal-, Warn- und Anzeige- sowie PSB-Assistenzhunde), nur ein Hund
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind
  • Rettungshunde im Bereich der Feuerwehr, des Sanitäts- und Rettungsdienstes oder anerkannter Hilfsorganisationen mit Prüfung
  • Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Schweißhunde anerkannter Führer
  • Jagdgebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdscheinen und bestandener Prüfung, in erforderlicher Anzahl

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Limburgerhof im Vergleich

Limburgerhof liegt 18 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Limburgerhof Platz 10 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Limburgerhof Platz 357 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Limburgerhof–72 €180 €
Mutterstadt 4 km 84 € 210 €
Schifferstadt 4 km 108 € 216 €
Ludwigshafen am Rhein 8 km 145 € 325 €
Böhl-Iggelheim 9 km 50 € 150 €
Mannheim 9 km 144 € 432 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Limburgerhof

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Limburgerhof für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Limburgerhof 180 € im Jahr: 72 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Limburgerhof einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Limburgerhof 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Limburgerhof anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Limburgerhof innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Limburgerhof fällig?

Die Hundesteuersatzung von Limburgerhof nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag in einem Betrag zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung der Gemeinde Limburgerhof für die Erhebung der Hundesteuer vom 05.12.2024, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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