Hundesteuer Enkenbach-Alsenborn 2026

In Enkenbach-Alsenborn kostet der erste Hund 30 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 72 €. Für einen gefährlichen Hund werden 624 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund30 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen102 €pro Jahr
Gefährlicher Hund624 €pro Jahr

Steuersätze in Enkenbach-Alsenborn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund30 €
Zweiter Hund72 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund624 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde (Spalte der Verbandsgemeinde-Tabelle); Satzungsdefinition nicht gelesen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Enkenbach-Alsenborn?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 30 € 300 €
2 Hunde 102 € 1.020 €
3 Hunde 270 € 2.700 €
1 gefährlicher Hund 624 € 6.240 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Enkenbach-Alsenborn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie bei der Gemeinde Enkenbach-Alsenborn an; die Frist steht in der Hundesteuersatzung.
  2. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 30 € im Jahr.
  4. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Enkenbach-Alsenborn im Vergleich

Enkenbach-Alsenborn liegt 60 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz steht Enkenbach-Alsenborn auf Platz 1 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Enkenbach-Alsenborn Platz 7 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Enkenbach-Alsenborn–30 €102 €
Kaiserslautern 11 km 120 € 288 €
Bad Dürkheim 19 km 90 € 234 €
Grünstadt 20 km 108 € 276 €
Kirchheimbolanden 21 km 60 € 150 €
Neustadt an der Weinstraße 23 km 105 € 255 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Enkenbach-Alsenborn

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Enkenbach-Alsenborn für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Enkenbach-Alsenborn 102 € im Jahr: 30 € für den ersten und 72 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Enkenbach-Alsenborn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Enkenbach-Alsenborn 624 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 30 €.

Quelle

Dokument
Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn: Steuersätze und Hebesätze der Ortsgemeinden (Tabelle 'Volle Hunde' 1./2./3. und Kampfhunde, Jahr 2025; gleiche Werte auf der Hundesteuer-Seite für 2026)
Art der Quelle
offizielle Service-Seite der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Januar 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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