Hundesteuer Gerolstein 2026
Stand: Satzung vom 23. März 2026, geprüft am 13. Oktober 2026
In Gerolstein kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 170 €. Für einen gefährlichen Hund werden 280 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Seit 2026 gelten 120 €, 170 € und 220 €; die Sätze wurden um jeweils 40 € angehoben.
Steuersätze in Gerolstein
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 170 € |
| Jeder weitere Hund | 220 € |
| Gefährlicher Hund | 280 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde: 280 € für den ersten, 430 € für den zweiten und 580 € für jeden weiteren gefährlichen Hund (Haushaltssatzung 2026); die Definition steht in der Hundesteuersatzung der Stadt, die nicht gefunden wurde
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gerolstein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 290 € | 2.900 € |
| 3 Hunde | 510 € | 5.100 € |
| 1 gefährlicher Hund | 280 € | 2.800 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Gerolstein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie bei der Stadt Gerolstein an; die Frist steht in der Hundesteuersatzung.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Gerolstein im Vergleich
Gerolstein liegt 30 € über dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Gerolstein Platz 46 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gerolstein Platz 897 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Gerolstein | – | 120 € | 290 € |
| Daun | 12 km | 90 € | 220 € |
| Bitburg | 29 km | 90 € | 234 € |
| Wittlich | 31 km | 75 € | 193 € |
| Kall | 36 km | 84 € | 216 € |
| Bad Münstereifel | 38 km | 75 € | 250 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 90 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gerolstein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gerolstein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Gerolstein 290 € im Jahr: 120 € für den ersten und 170 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Gerolstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gerolstein 280 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
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Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Gerolstein für das Haushaltsjahr 2026 (§ 5 Steuersätze), Gerolstein 23.03.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 23. März 2026
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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