Hundesteuer Gerolstein 2026

In Gerolstein kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 170 €. Für einen gefährlichen Hund werden 280 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Seit 2026 gelten 120 €, 170 € und 220 €; die Sätze wurden um jeweils 40 € angehoben.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen290 €pro Jahr
Gefährlicher Hund280 €pro Jahr

Steuersätze in Gerolstein

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund120 €
Zweiter Hund170 €
Jeder weitere Hund220 €
Gefährlicher Hund280 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde: 280 € für den ersten, 430 € für den zweiten und 580 € für jeden weiteren gefährlichen Hund (Haushaltssatzung 2026); die Definition steht in der Hundesteuersatzung der Stadt, die nicht gefunden wurde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Gerolstein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 290 € 2.900 €
3 Hunde 510 € 5.100 €
1 gefährlicher Hund 280 € 2.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Gerolstein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie bei der Stadt Gerolstein an; die Frist steht in der Hundesteuersatzung.
  2. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  3. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr.
  4. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Gerolstein im Vergleich

Gerolstein liegt 30 € über dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Gerolstein Platz 46 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Gerolstein Platz 897 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Gerolstein–120 €290 €
Daun 12 km 90 € 220 €
Bitburg 29 km 90 € 234 €
Wittlich 31 km 75 € 193 €
Kall 36 km 84 € 216 €
Bad Münstereifel 38 km 75 € 250 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Gerolstein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Gerolstein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Gerolstein 290 € im Jahr: 120 € für den ersten und 170 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Gerolstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Gerolstein 280 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Gerolstein für das Haushaltsjahr 2026 (§ 5 Steuersätze), Gerolstein 23.03.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. März 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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