Hundesteuer Kleinblittersdorf 2026
Stand: Satzung vom 2. Oktober 2012, geprüft am 13. Oktober 2026
In Kleinblittersdorf kostet der erste Hund 60 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 125 €. Die Sätze gelten seit dem 2. Oktober 2012.
Steuersätze in Kleinblittersdorf
| Erster Hund | 60 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 125 € |
| Jeder weitere Hund | 175 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kleinblittersdorf?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 60 € | 600 € |
| 2 Hunde | 185 € | 1.850 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Kleinblittersdorf: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Kleinblittersdorf an. Hund in Kleinblittersdorf anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kleinblittersdorf
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 60 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kleinblittersdorf abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Diensthunde der Polizei- und Zollbeamten bei überwiegend öffentlich getragenen Unterhaltskosten
- Diensthunde der Jagdaufseher nach § 27 Saarländisches Jagdgesetz
- Sanitätshunde im Eigentum von Rotem Kreuz, THW, Bundeswehr oder ähnlichen Einrichtungen
- Hunde in Gefangenenanstalten zum Wachdienst
- Hunde öffentlich angestellter Nachtwächter, wenn unentbehrlich
- Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
- Hunde an wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken
- Hunde in Anstalten von Tierschutzvereinen zur vorübergehenden Verwahrung (bis sechs Wochen)
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden und Gehöften, die mehr als 300 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Binnenschiffen
- 50 % für Hunde von zugelassenen Bewachungsunternehmen und berufsmäßigen Einzelwächtern
- 50 % für abgerichtete Hunde von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Saarland
- Hundehaftpflicht
- In Saarland ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde und für Listenhunde ohne bestandenen Wesenstest: Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden als Voraussetzung der Erlaubnis (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 HuV SL).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, American Pit Bull Terrier. Die Ausbildung und das Halten dieser drei Rassen sind erlaubnispflichtig, solange nicht durch einen Wesenstest nachgewiesen wird, dass der einzelne Hund keine gesteigerte Aggressivität aufweist (§ 6 Abs. 1). Über den bestandenen Test stellt die Behörde eine Bescheinigung aus. Alle drei Jahre ist der Nachweis zu erneuern (§ 6 Abs. 2). Wer den Test nicht besteht, gilt als gefährlich (§ 6 Abs. 3). Daneben gelten Hunde nach ihrem Verhalten als gefährlich, etwa nach Beißvorfällen.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind landesweit an der Leine zu führen bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten, Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und in öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 5 Abs. 6 HuV SL). Gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums an der Leine mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 3). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per Polizeiverordnung.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund ohne bestandenen Wesenstest halten will, braucht eine Erlaubnis. Dafür muss er mindestens 18 Jahre alt sein und die Sachkunde nachweisen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Der Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Behörde anerkannten Lehrgang erbracht (§ 4 Abs. 1). Er gilt nur für den Hund, für den er erbracht wurde (§ 4 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung über den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden im Saarland (HuV SL), Fassung vom 15. Dezember 2022 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Kleinblittersdorf im Vergleich
Kleinblittersdorf liegt 12 € unter dem Median der 30 erfassten Städte und Gemeinden in Saarland (72 €). In Saarland teilt sich Kleinblittersdorf Platz 1 von 30 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Kleinblittersdorf Platz 163 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Kleinblittersdorf | – | 60 € | 185 € |
| Saarbrücken | 9 km | 120 € | 288 € |
| St. Ingbert | 15 km | 84 € | 198 € |
| Sulzbach | 16 km | 72 € | 216 € |
| Völklingen | 17 km | 96 € | 240 € |
| Riegelsberg | 18 km | 81 € | 201 € |
| Median Saarland | – | 72 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kleinblittersdorf
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kleinblittersdorf für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Kleinblittersdorf 185 € im Jahr: 60 € für den ersten und 125 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Kleinblittersdorf einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Kleinblittersdorf gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Kleinblittersdorf anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Kleinblittersdorf innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Kleinblittersdorf fällig?
Die Hundesteuersatzung von Kleinblittersdorf nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuern in der Gemeinde Kleinblittersdorf vom 02.10.2012
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 2. Oktober 2012
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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