Hundesteuer Leuna 2026

In Leuna kostet der erste Hund 35 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 50 €. Für einen gefährlichen Hund werden 250 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

In Leuna kostet der zweite Hund 50 €, jeder weitere Hund 150 € im Jahr.

Erster Hund35 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen85 €pro Jahr
Gefährlicher Hund250 €pro Jahr

Steuersätze in Leuna

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2016
Erster Hund35 €
Zweiter Hund50 €
Jeder weitere Hund150 €
Gefährlicher Hund250 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung (insbesondere Hunde nach § 3 HundeG LSA); jeder gefährliche Hund 250 €, keine Steuervergünstigung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Leuna?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 35 € 350 €
2 Hunde 85 € 850 €
3 Hunde 235 € 2.350 €
1 gefährlicher Hund 250 € 2.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Leuna: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Leuna an. Hund in Leuna anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Leuna gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 35 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Leuna abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde aus dem Tierheim: 1 Jahr befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde mit Prüfung
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen-Anhalt

Leuna im Vergleich

Leuna liegt 37 € unter dem Median der 32 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (72 €). In Sachsen-Anhalt steht Leuna auf Platz 2 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Leuna Platz 13 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Leuna–35 €85 €
Merseburg 4 km 72 € 186 €
Markranstädt 14 km 60 € 150 €
Weißenfels 14 km 96 € 216 €
Schkeuditz 16 km 48 € 168 €
Halle (Saale) 18 km 120 € 300 €
Median Sachsen-Anhalt–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leuna

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Leuna für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Leuna 85 € im Jahr: 35 € für den ersten und 50 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Leuna einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Leuna 250 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 35 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Leuna anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Leuna innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Leuna befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Leuna gilt: Hunde aus dem Tierheim: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Leuna fällig?

Die Hundesteuersatzung von Leuna nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Leuna (Hundesteuersatzung) vom 01.12.2015, Stadtratsbeschluss 26.11.2015, in Kraft 01.01.2016
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Dezember 2015
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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