Hundesteuer Löbau 2026

In Löbau kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 200 €. Für einen gefährlichen Hund werden 150 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2007.

Erster Hund75 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen275 €pro Jahr
Gefährlicher Hund150 €pro Jahr

Steuersätze in Löbau

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. April 2007
Erster Hund75 €
Zweiter Hund200 €
Jeder weitere Hund200 €
Gefährlicher Hund150 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 4 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander sowie von der Kreispolizeibehörde im Einzelfall festgestellte Hunde; 150 € für den ersten, 300 € für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Löbau?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 75 € 750 €
2 Hunde 275 € 2.750 €
3 Hunde 475 € 4.750 €
1 gefährlicher Hund 150 € 1.500 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Löbau: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Löbau an. Hund in Löbau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Löbau gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim: 6 Monate ab Erwerb befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: am 15. Februar für das gesamte Kalenderjahr.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Löbau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern für den Forst- oder Jagdschutz
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
  • Hunde aus dem Tierheim: 6 Monate ab Erwerb befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Löbau aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde mit Schutzhundeprüfung bei Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
  • Zwingersteuer für Züchter: 50 € je Zuchthund

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Löbau im Vergleich

Löbau liegt 4 € über dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Löbau Platz 25 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Löbau Platz 426 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Löbau–75 €275 €
Bautzen 19 km 72 € 168 €
Görlitz 24 km 102 € 240 €
Zittau 24 km 85 € 205 €
Bischofswerda 34 km 84 € 210 €
Pulsnitz 46 km 80 € 180 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Löbau

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Löbau für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Löbau 275 € im Jahr: 75 € für den ersten und 200 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Löbau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Löbau 150 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Löbau anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Löbau innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Löbau befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Löbau gilt: Hunde aus dem Tierheim: 6 Monate ab Erwerb befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Löbau fällig?

Die Hundesteuersatzung von Löbau nennt als Fälligkeit: am 15. Februar für das gesamte Kalenderjahr.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Löbau vom 12.05.2005, 1. Änderungssatzung vom 01.02.2007 (in Kraft 01.04.2007)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
1. Februar 2007
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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