Hundesteuer Löbau 2026
Stand: Satzung vom 1. Februar 2007, geprüft am 13. Oktober 2026
In Löbau kostet der erste Hund 75 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 200 €. Für einen gefährlichen Hund werden 150 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. April 2007.
Steuersätze in Löbau
| Erster Hund | 75 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 200 € |
| Jeder weitere Hund | 200 € |
| Gefährlicher Hund | 150 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 4 der Satzung: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier und Kreuzungen untereinander sowie von der Kreispolizeibehörde im Einzelfall festgestellte Hunde; 150 € für den ersten, 300 € für den zweiten und jeden weiteren gefährlichen Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Löbau?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 75 € | 750 € |
| 2 Hunde | 275 € | 2.750 € |
| 3 Hunde | 475 € | 4.750 € |
| 1 gefährlicher Hund | 150 € | 1.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Löbau: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Löbau an. Hund in Löbau anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Löbau gilt:
- Hunde aus dem Tierheim: 6 Monate ab Erwerb befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 75 € im Jahr. Fällig: am 15. Februar für das gesamte Kalenderjahr.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Löbau abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts ausgebildet sind
- Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
- Hunde von Forstbediensteten und bestätigten Jagdaufsehern für den Forst- oder Jagdschutz
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen untergebracht sind
- Hunde aus dem Tierheim: 6 Monate ab Erwerb befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Löbau aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde mit Schutzhundeprüfung bei Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile
- Zwingersteuer für Züchter: 50 € je Zuchthund
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Sachsen
- Hundehaftpflicht
- In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
- Rechtsgrundlage
- Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Löbau im Vergleich
Löbau liegt 4 € über dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen teilt sich Löbau Platz 25 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Löbau Platz 426 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Löbau | – | 75 € | 275 € |
| Bautzen | 19 km | 72 € | 168 € |
| Görlitz | 24 km | 102 € | 240 € |
| Zittau | 24 km | 85 € | 205 € |
| Bischofswerda | 34 km | 84 € | 210 € |
| Pulsnitz | 46 km | 80 € | 180 € |
| Median Sachsen | – | 71 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Löbau
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Löbau für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Löbau 275 € im Jahr: 75 € für den ersten und 200 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Löbau einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Löbau 150 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 75 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Löbau anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Löbau innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Löbau befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Löbau gilt: Hunde aus dem Tierheim: 6 Monate ab Erwerb befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Löbau fällig?
Die Hundesteuersatzung von Löbau nennt als Fälligkeit: am 15. Februar für das gesamte Kalenderjahr.
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Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Löbau vom 12.05.2005, 1. Änderungssatzung vom 01.02.2007 (in Kraft 01.04.2007)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 1. Februar 2007
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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