Hundesteuer Marktredwitz 2026

In Marktredwitz kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 60 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2011.

Erster Hund40 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen100 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Marktredwitz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2011
Erster Hund40 €
Zweiter Hund60 €
Jeder weitere Hund60 €
Gefährlicher Hund600 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5a der Satzung: Hunde der in der Bayerischen Kampfhundeverordnung aufgeführten Rassen und Kreuzungen sowie im Einzelfall auf Aggressivität ausgebildete Hunde; keine Ermäßigung, keine Zuchtsteuer

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Marktredwitz?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 40 € 400 €
2 Hunde 100 € 1.000 €
3 Hunde 160 € 1.600 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Marktredwitz: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Marktredwitz an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Marktredwitz
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. März.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW oder Bundesluftschutzverband für deren Aufgaben
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
  • Hunde, die zur Bewachung von Herden notwendig sind
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Geprüfte Rettungshunde im Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
  • Hunde in Tierhandlungen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde in Einöden (Wohngebäude mehr als 500 m vom nächsten Wohngebäude)
  • 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern und Jagdscheininhabern (Jagdhunde mit bestandener Brauchbarkeitsprüfung)
  • Züchtersteuer: die Hälfte des Satzes für Hunde von Züchtern mit mindestens zwei rassereinen Hunden derselben Rasse, darunter eine Hündin

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Bayern

Hundehaftpflicht
In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
Sachkunde
Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
Rechtsgrundlage
Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Bayern

Marktredwitz im Vergleich

Marktredwitz liegt 20 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Marktredwitz Platz 6 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Marktredwitz Platz 24 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Marktredwitz–40 €100 €
Weiden i.d.OPf. 37 km 60 € 200 €
Hof 37 km 75 € 175 €
Bayreuth 37 km 75 € 150 €
Kulmbach 47 km 40 € 90 €
Plauen 55 km 80 € 199 €
Median Bayern–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Marktredwitz

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Marktredwitz für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Marktredwitz 100 € im Jahr: 40 € für den ersten und 60 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Marktredwitz einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Marktredwitz 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Marktredwitz anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Marktredwitz unverzüglich anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Marktredwitz fällig?

Die Hundesteuersatzung von Marktredwitz nennt als Fälligkeit: erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids, danach jährlich zum 1. März.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Marktredwitz für die Erhebung der Hundesteuer vom 27.10.2010, zuletzt geändert durch 1. Änderungssatzung vom 23.11.2010, gültig ab 01.01.2011
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. November 2010
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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