Hundesteuer Mittweida 2026

In Mittweida kostet der erste Hund 50 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 55 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2002.

Erster Hund50 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen105 €pro Jahr

Steuersätze in Mittweida

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2002
Erster Hund50 €
Zweiter Hund55 €
Jeder weitere Hund60 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mittweida?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 50 € 500 €
2 Hunde 105 € 1.050 €
3 Hunde 165 € 1.650 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Mittweida: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Mittweida an. Hund in Mittweida anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Mittweida
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 50 € im Jahr. Fällig: am 15. Februar für das ganze Kalenderjahr.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Mittweida abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Mittweida aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Blindenführhunde
  • Hunde, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutz und zur Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehindertenrechts zu dienen
  • Diensthunde der Landes- und Bundesbehörden, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes
  • Hunde von Forstbediensteten, soweit für Forst und Jagdschutz erforderlich, und Hunde bestätigter Jagdaufseher
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen und ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Herdengebrauchshunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund, der zur Bewachung von Gebäuden erforderlich ist, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Zwingersteuer für Züchter: die Hälfte des Steuersatzes je Zuchthund (bei Zuchtvoraussetzungen nach § 9)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen

Hundehaftpflicht
In Sachsen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Nur für gefährliche Hunde ist der Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung Voraussetzung der Erlaubnis (§ 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GefHundG). Eine Mindestsumme nennt das Gesetz nicht. Die Verwaltungsvorschrift Gefährliche Hunde nennt als marktüblich 1 Mio. Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pitbull Terrier. Die Gefährlichkeit wird für diese drei Gruppen und ihre Kreuzungen untereinander vermutet (§ 1 Abs. 1 Satz 1 DVOGefHundG). Welpen und Junghunde bis sechs Monate sind ausgenommen (§ 1 Abs. 1 Satz 2). Der Halter kann die Vermutung bei der Kreispolizeibehörde mit einem behördlich anerkannten Gutachten über die Ungefährlichkeit des Hundes widerlegen (§ 1 Abs. 2). Nach einem Halterwechsel ist binnen eines Jahres ein neues Gutachten nötig. Daneben werden Hunde im Einzelfall als gefährlich festgestellt (§ 1 GefHundG).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde sind außerhalb sicher umfriedeter Grundstücke sowie in Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhäusern an einer geeigneten Leine zu führen und tragen einen Maulkorb (§ 6 GefHundG). Das Sächsische Waldgesetz regelt keine Leinenpflicht, es verlangt nur, dass Waldbesucher die Lebensgemeinschaft Wald nicht stören (§ 11 Abs. 2 SächsWaldG). Das Sächsische Jagdgesetz verbietet, Hunde in Jagdbezirken ohne Aufsicht frei laufen zu lassen (§ 27 Abs. 2 SächsJagdG). Weitere Regeln, auch Leinenpflichten, erlassen die Gemeinden per Polizeiverordnung (§ 14 GefHundG). Brut- und Setzzeit: Eine landesweite Regel mit festem Zeitraum gibt es nicht. Gemeinden, Kreise und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten für bestimmte Zeiten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen (§ 5 Abs. 1 GefHundG). Das gilt auch für Hunde der Listenrassen, solange die Vermutung der Gefährlichkeit nicht widerlegt ist. Die Prüfung ist mündlich und praktisch vor einem Prüfungsausschuss der Kreispolizeibehörde (§ 4 DVOGefHundG).
Rechtsgrundlage
Gesetz zum Schutze der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden (GefHundG) vom 24. August 2000, Fassung vom 1. Januar 2020 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen

Mittweida im Vergleich

Mittweida liegt 21 € unter dem Median der 44 erfassten Städte in Sachsen (71 €). In Sachsen steht Mittweida auf Platz 8 von 44 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Mittweida Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Mittweida–50 €105 €
Burgstädt 14 km 100 € 235 €
Chemnitz 17 km 100 € 270 €
Döbeln 18 km 48 € 144 €
Limbach-Oberfrohna 20 km 38,50 € 98,50 €
Freiberg 27 km 60 € 135 €
Median Sachsen–71 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mittweida

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mittweida für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Mittweida 105 € im Jahr: 50 € für den ersten und 55 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Mittweida einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Mittweida gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Mittweida anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Mittweida innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Mittweida fällig?

Die Hundesteuersatzung von Mittweida nennt als Fälligkeit: am 15. Februar für das ganze Kalenderjahr.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Mittweida (Hundesteuersatzung) vom 04.11.1993 in der Fassung der Zweiten Änderungssatzung vom 26.10.2001, in Kraft 01.01.2002
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. Oktober 2001
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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