Hundesteuer Mühlenbecker Land 2026

In Mühlenbecker Land kostet der erste Hund 42 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 78 €. Für einen gefährlichen Hund werden 200 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 8. Juni 2025.

Erster Hund42 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen120 €pro Jahr
Gefährlicher Hund200 €pro Jahr

Steuersätze in Mühlenbecker Land

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 8. Juni 2025
Erster Hund42 €
Zweiter Hund78 €
Jeder weitere Hund156 €
Gefährlicher Hund200 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 der Satzung (Hunde mit durch Ausbildung oder Abrichtung gesteigerter Kampfbereitschaft, Beißvorfälle, Hetzen oder Reißen von Wild oder Tieren, wiederholtes Gefährden von Menschen); jeder weitere gefährliche Hund 300 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mühlenbecker Land?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 42 € 420 €
2 Hunde 120 € 1.200 €
3 Hunde 276 € 2.760 €
1 gefährlicher Hund 200 € 2.000 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Mühlenbecker Land: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Mühlenbecker Land an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Mühlenbecker Land gilt:
    • Hunde aus Tierheim oder gemeinnütziger Einrichtung, übernommen nach dem 01.01.2024: höchstens 2 Jahre befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 42 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahreszahlung am 01.07.).
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als 2 Monate in der Gemeinde aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Ein Melde-, Sanitäts-, Schutz- (Such- und Rettungs-) oder Therapiehund je Haushalt mit bestandener Prüfung
  • Ein Blindenführhund, Signalhund, Assistenzhund oder Hund für hilflose Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H) je Person
  • Hunde aus Tierheim oder gemeinnütziger Einrichtung, übernommen nach dem 01.01.2024: höchstens 2 Jahre befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für höchstens 2 Hunde: Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude, Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil, Jagdhunde mit Jagdschein und Prüfungen, Empfänger von Leistungen nach SGB II oder SGB XII

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Mühlenbecker Land im Vergleich

Mühlenbecker Land liegt 18 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg teilt sich Mühlenbecker Land Platz 6 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Mühlenbecker Land Platz 40 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Mühlenbecker Land–42 €120 €
Hohen Neuendorf 7 km 54 € 114 €
Wandlitz 11 km 48 € 120 €
Panketal 11 km 46 € 122 €
Hennigsdorf 12 km 48 € 102 €
Oranienburg 14 km 50 € 130 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mühlenbecker Land

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mühlenbecker Land für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Mühlenbecker Land 120 € im Jahr: 42 € für den ersten und 78 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Mühlenbecker Land einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Mühlenbecker Land 200 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 42 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Mühlenbecker Land anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Mühlenbecker Land innerhalb von 2 Wochen anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Mühlenbecker Land befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Mühlenbecker Land gilt: Hunde aus Tierheim oder gemeinnütziger Einrichtung, übernommen nach dem 01.01.2024: höchstens 2 Jahre befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Mühlenbecker Land fällig?

Die Hundesteuersatzung von Mühlenbecker Land nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. (auf Antrag Jahreszahlung am 01.07.).

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Mühlenbecker Land (Hundesteuersatzung), Gemeindevertretung 05.05.2025, Amtsblatt Nr. 2 vom 07.06.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
5. Mai 2025
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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