Hundesteuer Panketal 2026

In Panketal kostet der erste Hund 46 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 76 €. Für einen gefährlichen Hund werden 409 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 31. Oktober 2024.

Wer einen Hundeführerschein vorweist, zahlt im Antragsjahr einmalig nur die halbe Steuer.

Erster Hund46 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen122 €pro Jahr
Gefährlicher Hund409 €pro Jahr

Steuersätze in Panketal

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 31. Oktober 2024
Erster Hund46 €
Zweiter Hund76 €
Jeder weitere Hund122 €
Gefährlicher Hund409 €

Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 5 Abs. 2 der Hundehalterverordnung Brandenburg festgestellt wurde; jeder weitere gefährliche Hund 512 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Panketal?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 46 € 460 €
2 Hunde 122 € 1.220 €
3 Hunde 244 € 2.440 €
1 gefährlicher Hund 409 € 4.090 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Panketal: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Gemeinde Panketal an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Panketal gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation: laufendes Jahr und Folgejahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 46 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag am 1. Juli als Jahresbetrag.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ausgebildete und in Ausbildung befindliche Blindenführ-, Behindertenbegleit- und Assistenzhunde (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Brauchbare Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten sowie Herdengebrauchs- und Herdenschutzhunde
  • Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzhunde mit Prüfung und regelmäßiger Teilnahme an Training und Einsätzen
  • Hunde aus dem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation: laufendes Jahr und Folgejahr befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Panketal aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnbaren Gebäude entfernt liegen
  • 50 % einmalig im Antragsjahr bei Hundeführerschein (BHV oder VDH)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Brandenburg

Hundehaftpflicht
In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
Listenhunde
Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
Sachkunde
Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
Rechtsgrundlage
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Brandenburg

Panketal im Vergleich

Panketal liegt 14 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Panketal auf Platz 11 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Panketal Platz 62 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Panketal–46 €122 €
Bernau bei Berlin 4 km 60 € 160 €
Mühlenbecker Land 11 km 42 € 120 €
Wandlitz 13 km 48 € 120 €
Berlin 18 km 120 € 300 €
Hohen Neuendorf 18 km 54 € 114 €
Median Brandenburg–60 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Panketal

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Panketal für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Panketal 122 € im Jahr: 46 € für den ersten und 76 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Panketal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Panketal 409 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 46 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Panketal anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Panketal unverzüglich anmelden.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Panketal befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Panketal gilt: Hunde aus dem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation: laufendes Jahr und Folgejahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Panketal fällig?

Die Hundesteuersatzung von Panketal nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag am 1. Juli als Jahresbetrag.

Quelle

Dokument
Satzung der Gemeinde Panketal über die Erhebung einer Hundesteuer vom 17.09.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 30.10.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
17. September 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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