Hundesteuer Panketal 2026
Stand: Satzung vom 17. September 2024, geprüft am 13. Oktober 2026
In Panketal kostet der erste Hund 46 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 76 €. Für einen gefährlichen Hund werden 409 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 31. Oktober 2024.
Wer einen Hundeführerschein vorweist, zahlt im Antragsjahr einmalig nur die halbe Steuer.
Steuersätze in Panketal
| Erster Hund | 46 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 76 € |
| Jeder weitere Hund | 122 € |
| Gefährlicher Hund | 409 € |
Als gefährlich gilt: Hunde, deren Gefährlichkeit nach § 5 Abs. 2 der Hundehalterverordnung Brandenburg festgestellt wurde; jeder weitere gefährliche Hund 512 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Panketal?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 46 € | 460 € |
| 2 Hunde | 122 € | 1.220 € |
| 3 Hunde | 244 € | 2.440 € |
| 1 gefährlicher Hund | 409 € | 4.090 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Panketal: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Gemeinde Panketal an.
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
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- Hundehaftpflicht. In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Brandenburg: Chippflicht für alle Hunde ab 8 Wochen und Anzeige jedes Hundes bei der örtlichen Ordnungsbehörde, mit Chipnummer.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Panketal gilt:
- Hunde aus dem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation: laufendes Jahr und Folgejahr befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 46 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag am 1. Juli als Jahresbetrag.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Ausgebildete und in Ausbildung befindliche Blindenführ-, Behindertenbegleit- und Assistenzhunde (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Brauchbare Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten sowie Herdengebrauchs- und Herdenschutzhunde
- Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzhunde mit Prüfung und regelmäßiger Teilnahme an Training und Einsätzen
- Hunde aus dem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation: laufendes Jahr und Folgejahr befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Panketal aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnbaren Gebäude entfernt liegen
- 50 % einmalig im Antragsjahr bei Hundeführerschein (BHV oder VDH)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Brandenburg
- Hundehaftpflicht
- In Brandenburg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Da es keine Rasseliste gibt, gilt die Pflicht nur für Halter eines Hundes, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Mindestsummen: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden (§ 17 Abs. 5 und § 25a Abs. 1 OBG, § 6 Abs. 3 Nr. 6 HundehV).
- Listenhunde
- Das Land führt keine Rasseliste. Brandenburg hat keine Rasseliste mehr. Ein Hund gilt nur dann als gefährlich, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das im Einzelfall feststellt, etwa nach einem Biss, nach Ausbildung zu Schärfe, nach unkontrolliertem Hetzen oder Reißen von Wild oder nach wiederholtem gefahrdrohendem Anspringen von Menschen (§ 5 HundehV). Hunde, die früher nur wegen ihrer Rasse als gefährlich galten, gelten seit 1. Juli 2024 als nicht gefährlich (§ 17 HundehV). Das Ordnungsbehördengesetz würde eine Rasseliste per Verordnung weiter erlauben (§ 25a Abs. 4 OBG), die HundehV nutzt das aber nicht.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht. Landesweit gilt sie an bestimmten Orten (§ 3 HundehV): bei Versammlungen, Umzügen, Volksfesten und anderen Menschenansammlungen, auf Sport- und Campingplätzen, in umfriedeten oder begrenzten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen, in Einkaufszentren, Fußgängerzonen, Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln sowie auf Zuwegen, Treppenhäusern und Gemeinschaftsflächen von Mehrfamilienhäusern. In gekennzeichneten Hundeauslaufgebieten gilt die Leinenpflicht auf Sport- und Campingplätzen und in Park- und Grünanlagen nicht. Bei Mehrfamilienhäusern entfällt sie, wenn alle Inhaber des Hausrechts zustimmen (§ 3 Abs. 2 HundehV). In Verwaltungsgebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Auf Kinderspielplätze, gekennzeichnete Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichnete Badestellen dürfen Hunde nicht mit (§ 4 HundehV). Im Wald gilt ganzjährig Leinenpflicht, außer für Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 15 Abs. 8 LWaldG). Eine landesweite Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Gemeinden können außerhalb des Waldes zum Schutz des Wildes Leinenpflicht in bestimmten Gebieten anordnen (§ 22 Abs. 1 BbgJagdG) und weitere Leinenpflichten erlassen (§ 3 Abs. 4 HundehV). Wer minderjährig ist, darf nur einen Hund führen (§ 1 Abs. 3 HundehV).
- Sachkunde
- Einen allgemeinen Sachkundenachweis oder Hundeführerschein gibt es in Brandenburg nicht. Die Sachkundeprüfung braucht nur, wer einen Hund hält, den die Behörde im Einzelfall als gefährlich festgestellt hat. Sie ist Teil des Erlaubnisantrags und besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil mit dem Hund (§ 7 HundehV).
- Rechtsgrundlage
- Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten und Führen von Hunden (Hundehalteverordnung, HundehV) vom 24. Juni 2024, Fassung vom 24. Juni 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Panketal im Vergleich
Panketal liegt 14 € unter dem Median der 46 erfassten Städte und Gemeinden in Brandenburg (60 €). In Brandenburg steht Panketal auf Platz 11 von 46 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Panketal Platz 62 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Panketal | – | 46 € | 122 € |
| Bernau bei Berlin | 4 km | 60 € | 160 € |
| Mühlenbecker Land | 11 km | 42 € | 120 € |
| Wandlitz | 13 km | 48 € | 120 € |
| Berlin | 18 km | 120 € | 300 € |
| Hohen Neuendorf | 18 km | 54 € | 114 € |
| Median Brandenburg | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Panketal
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Panketal für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Panketal 122 € im Jahr: 46 € für den ersten und 76 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Panketal einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Panketal 409 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 46 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Panketal anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Panketal unverzüglich anmelden.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Panketal befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Panketal gilt: Hunde aus dem Tierheim oder von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation: laufendes Jahr und Folgejahr befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Panketal fällig?
Die Hundesteuersatzung von Panketal nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag am 1. Juli als Jahresbetrag.
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Quelle
- Dokument
- Satzung der Gemeinde Panketal über die Erhebung einer Hundesteuer vom 17.09.2024, bekannt gemacht im Amtsblatt vom 30.10.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. September 2024
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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