Hundesteuer Remshalden 2026

In Remshalden kostet der erste Hund 150 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 300 €. Für einen gefährlichen Hund werden 780 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Erster Hund150 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen450 €pro Jahr
Gefährlicher Hund780 €pro Jahr

Steuersätze in Remshalden

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2025
Erster Hund150 €
Zweiter Hund300 €
Jeder weitere Hund300 €
Gefährlicher Hund780 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: Hunde, deren Verhalten eine Gefahr für Menschen und Tiere annehmen lässt, insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullmastiff, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu und Kreuzungen; 780 € für den ersten, 1.560 € für den zweiten und jeden weiteren Kampfhund; andere Hunde neben Kampfhunden gelten als weitere Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Remshalden?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 150 € 1.500 €
2 Hunde 450 € 4.500 €
3 Hunde 750 € 7.500 €
1 gefährlicher Hund 780 € 7.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Remshalden: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Gemeinde Remshalden an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Remshalden
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 150 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen

Ermäßigt wird

  • Zwingersteuer für Züchter: 300 € je Zwinger (bis 5 Hunde), je weitere 5 Hunde nochmals 300 €

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Remshalden im Vergleich

Remshalden liegt 30 € über dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Remshalden Platz 146 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Remshalden Platz 1080 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Remshalden–150 €450 €
Weinstadt 4 km 150 € 450 €
Schorndorf 6 km 144 € 432 €
Winnenden 8 km 132 € 396 €
Waiblingen 10 km 120 € 360 €
Fellbach 12 km 132 € 396 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Remshalden

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Remshalden für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Remshalden 450 € im Jahr: 150 € für den ersten und 300 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Remshalden einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Remshalden 780 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 150 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Remshalden anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Remshalden innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Remshalden fällig?

Die Hundesteuersatzung von Remshalden nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Gemeinde Remshalden, Änderung vom 09.12.2024, in Kraft 01.01.2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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