Hundesteuer Renningen 2026
Stand: Satzung vom 15. Dezember 2025, geprüft am 13. Oktober 2026
In Renningen kostet der erste Hund 144 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 576 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2022.
Steuersätze in Renningen
| Erster Hund | 144 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 288 € |
| Jeder weitere Hund | 288 € |
| Gefährlicher Hund | 576 € |
Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung: Hunde, bei denen aufgrund ihres Verhaltens eine Gefahr für Menschen und Tiere anzunehmen ist, insbesondere Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Kreuzungen sowie Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff und Tosa Inu; zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.152 €
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Renningen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 144 € | 1.440 € |
| 2 Hunde | 432 € | 4.320 € |
| 3 Hunde | 720 € | 7.200 € |
| 1 gefährlicher Hund | 576 € | 5.760 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Renningen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Renningen an. Hund in Renningen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Renningen
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Renningen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen
- Assistenzhunde nach § 12e Behindertengleichstellungsgesetz
- Diensthunde, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird
- Hunde in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen
- Hunde zu wissenschaftlichen Zwecken, Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Einheiten, Forst-, Bewachungs- und Betriebshunde sowie Hunde von Artisten und Schaustellern bei überwiegend betrieblicher Haltung
Ermäßigt wird
- Zwingersteuer für Züchter: das Dreifache des Steuersatzes für bis zu 5 Hunde (nicht für Kampfhunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Baden-Württemberg
- Hundehaftpflicht
- In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
- Sachkunde
- Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
- Rechtsgrundlage
- Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Renningen im Vergleich
Renningen liegt 24 € über dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Renningen Platz 127 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Renningen Platz 1050 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Renningen | – | 144 € | 432 € |
| Weil der Stadt | 5 km | 168 € | 504 € |
| Leonberg | 7 km | 132 € | 396 € |
| Sindelfingen | 8 km | 120 € | 360 € |
| Gerlingen | 10 km | 120 € | 360 € |
| Böblingen | 10 km | 120 € | 360 € |
| Median Baden-Württemberg | – | 120 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Renningen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Renningen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Renningen 432 € im Jahr: 144 € für den ersten und 288 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Renningen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Renningen 576 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Renningen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Renningen innerhalb von 1 Monat anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Renningen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Renningen nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
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Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Renningen vom 22.11.2021 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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