Hundesteuer Rödental 2026
Stand: Satzung vom 26. November 2022, geprüft am 13. Oktober 2026
In Rödental kostet der erste Hund 40 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 55 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Steuersätze in Rödental
| Erster Hund | 40 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 55 € |
| Jeder weitere Hund | 70 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 der Satzung: Hunde mit erhöhter Gefahr für Menschen oder Tiere sowie Pitbull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario, Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler und Kreuzungen; ein Negativzeugnis senkt die Steuer nicht
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rödental?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 40 € | 400 € |
| 2 Hunde | 95 € | 950 € |
| 3 Hunde | 165 € | 1.650 € |
| 1 gefährlicher Hund | 600 € | 6.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Rödental: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie unverzüglich bei der Stadt Rödental an. Hund in Rödental anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundehaftpflicht. In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
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- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Rödental gilt:
- Hunde aus einem anerkannten inländischen Tierheim: 12 Monate befreit
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 40 € im Jahr. Fällig: einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rödental abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
- Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter und THW für deren Aufgaben
- Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind
- Hunde zur Bewachung von Herden
- Hunde, die vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde für Zivilschutz, Katastrophenschutz oder Rettungsdienst
- Hunde in Tierhandlungen
- Hunde aus einem anerkannten inländischen Tierheim: 12 Monate befreit
- ASP-Kadaver-Suchhunde der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde in Einöden und Weilern
- 50 % für Hunde von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Jagdscheininhabern (Jagd- oder Forstschutz, mit Brauchbarkeitsprüfung)
- Züchtersteuer: die Hälfte des Steuersatzes für Hunde von Züchtern mit mindestens zwei rassereinen Hunden einer Rasse im zuchtfähigen Alter (nicht für gefährliche Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Bayern
- Hundehaftpflicht
- In Bayern ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Für normale Hunde gibt es in Bayern keine gesetzliche Haftpflichtpflicht. Für Kampfhunde kann die Gemeinde die Erlaubnis von einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen (Art. 37 Abs. 2 LStVG). Laut Vollzugsbekanntmachung soll das regelmäßig geschehen, mit mindestens 1 Mio. Euro für Personenschäden und 0,25 Mio. Euro für Sachschäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dog Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Perro de Presa Canario (Dogo Canario), Perro de Presa Mallorquin, Rottweiler. Bei Hunden der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird die Eigenschaft als Kampfhund stets vermutet. Bei Kategorie 2 gilt die Vermutung, bis der Halter mit einem Gutachten (Wesenstest) nachweist, dass der einzelne Hund nicht gesteigert aggressiv ist; dann stellt die Gemeinde ein Negativzeugnis aus. Jeder Hund kann außerdem im Einzelfall wegen einer Ausbildung auf gesteigerte Aggressivität als Kampfhund gelten.
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Gemeinden können per Verordnung das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden in öffentlichen Anlagen und auf öffentlichen Wegen, Straßen und Plätzen einschränken (Art. 18 Abs. 1 LStVG). Sie können auch Anordnungen im Einzelfall treffen. Kampfhunde müssen nach der Erlaubnis meist außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden (Art. 30 Abs. 1 BayNatSchG). Die untere oder höhere Naturschutzbehörde kann das Betretungsrecht beschränken, zum Beispiel mit einer Anleinpflicht in Wiesenbrütergebieten zur Brutzeit (Art. 31 Abs. 1 BayNatSchG). Schutzgebietsverordnungen können Leinenzwang vorschreiben. Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen (§ 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Besteht die Gefahr, dass ein frei laufender Hund besonders geschützten Arten nachstellt, muss er an die Leine (§ 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).
- Sachkunde
- Für normale Hunde verlangt Bayern weder Hundeführerschein noch Sachkundenachweis. Nur bei Kampfhunden der Kategorie 2 prüft der Sachverständige im Wesenstest auch die Sachkunde des Halters. Bei einer Kampfhund-Erlaubnis kann die Gemeinde ein Gutachten zur Eignung des Halters verlangen. Wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis der Kreisverwaltungsbehörde und muss dafür die erforderliche Sachkunde besitzen (Art. 37a Abs. 2 LStVG).
- Rechtsgrundlage
- Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG), Art. 18, 37 und 37a, mit der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit, Fassung vom 17. Dezember 2024 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Rödental im Vergleich
Rödental liegt 20 € unter dem Median der 97 erfassten Städte und Gemeinden in Bayern (60 €). In Bayern teilt sich Rödental Platz 6 von 97 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rödental Platz 24 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Rödental | – | 40 € | 95 € |
| Coburg | 6 km | 80 € | 160 € |
| Sonneberg | 13 km | 50 € | 130 € |
| Kronach | 22 km | 70 € | 170 € |
| Kulmbach | 36 km | 40 € | 90 € |
| Suhl | 43 km | 84 € | 174 € |
| Median Bayern | – | 60 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rödental
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rödental für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Rödental 95 € im Jahr: 40 € für den ersten und 55 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Rödental einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rödental 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 40 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Rödental anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Rödental unverzüglich anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Rödental befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rödental gilt: Hunde aus einem anerkannten inländischen Tierheim: 12 Monate befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Rödental fällig?
Die Hundesteuersatzung von Rödental nennt als Fälligkeit: einen Monat nach Zustellung des Steuerbescheids.
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Quelle
- Dokument
- Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Rödental vom 26.11.2022, in Kraft 01.01.2023
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. November 2022
- Zuletzt geprüft
- 13. Oktober 2026
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