Hundesteuer Schramberg 2026

In Schramberg kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen384 €pro Jahr
Gefährlicher Hund660 €pro Jahr

Steuersätze in Schramberg

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund120 €
Zweiter Hund264 €
Jeder weitere Hund264 €
Gefährlicher Hund660 €

Als gefährlich gilt: Kampfhunde nach § 5 Abs. 3 der Satzung (Verhaltensdefinition sowie u. a. Bullterrier, Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Kreuzungen, Bullmastiff, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux-Dogge, Mastin Espanol, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Mastiff, Tosa Inu); zweiter und jeder weitere Kampfhund 1.320 €

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Schramberg?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 384 € 3.840 €
3 Hunde 648 € 6.480 €
1 gefährlicher Hund 660 € 6.600 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Schramberg: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt Schramberg an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Schramberg
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde mit bestandener Rettungshundeprüfung oder Wiederholungsprüfung, die für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz von Epileptikern oder Diabetikern dienen (Eignungsnachweis)
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Ersthund in einem Gebäude, das mehr als 100 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegt
  • Jagdlich brauchbare Hunde von Jagdscheininhabern (nur der erste Hund je Halter)
  • Nachsuchenhunde nach § 21 Landesjagdgesetz, die beim Landesjagdverband registriert sind

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung (zählt neben anderen Hunden als zweiter oder weiterer Hund)
  • Zwingersteuer für Züchter: das Zweifache des Steuersatzes, bei mehr als 5 Hunden je weitere 5 Hunde nochmals (nicht für Kampfhunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Baden-Württemberg

Hundehaftpflicht
In Baden-Württemberg ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Nur die Erlaubnis für einen Kampfhund ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig (§ 3 Abs. 2 Satz 6 PolVOgH).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pit Bull Terrier, Bullmastiff, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bordeaux Dogge, Fila Brasileiro, Mastin Espanol, Mastino Napoletano, Mastiff, Tosa Inu. Bei den drei Rassen der Kategorie 1 und ihren Kreuzungen wird vermutet, dass sie Kampfhunde sind. Der Halter kann das mit einer Prüfung widerlegen. Die Prüfung führen ein Tierarzt im öffentlichen Dienst und ein sachverständiger Polizeibeamter durch. Zuständig ist das Landratsamt, in Stadtkreisen das Bürgermeisteramt. Bei den neun Rassen der Kategorie 2 stellt die Ortspolizeibehörde die Kampfhundeeigenschaft nur im Einzelfall nach einer Prüfung fest. Jeder andere Hund gilt als gefährlich, wenn er bissig ist, Menschen oder Tiere aggressiv anspringt oder zum Hetzen oder Reißen von Tieren neigt.
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Kampfhunde, Hunde der 12 gelisteten Rassen und ihre Kreuzungen ab 6 Monaten sowie gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums an die Leine. In nicht befriedeten Gebieten, etwa im Wald, dürfen Hunde nicht außerhalb der Einwirkung des Halters frei laufen (§ 67 Abs. 2 Nr. 10 JWMG). Gemeinden regeln Leinenpflichten per Polizeiverordnung. Eine landesweite Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit gibt es nicht.
Sachkunde
Eine Sachkunde braucht nur, wer einen Kampfhund halten will. Sie ist Voraussetzung für die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde. Für alle anderen Hunde gibt es im Land keinen Pflicht-Sachkundenachweis und keinen Pflicht-Hundeführerschein. Auch wer Hunde auf gesteigerte Aggressivität ausbildet, braucht eine Erlaubnis und die erforderliche Sachkunde (§ 5 Abs. 2 PolVOgH).
Rechtsgrundlage
Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde (PolVOgH) vom 3. August 2000, Fassung vom 3. Februar 2021 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Baden-Württemberg

Schramberg im Vergleich

Schramberg entspricht genau dem Median der 162 erfassten Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg (120 €). In Baden-Württemberg teilt sich Schramberg Platz 72 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Schramberg Platz 897 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Schramberg–120 €384 €
Rottweil 19 km 132 € 396 €
Villingen-Schwenningen 19 km 132 € 396 €
Trossingen 25 km 120 € 360 €
Freudenstadt 27 km 108 € 324 €
Donaueschingen 32 km 144 € 432 €
Median Baden-Württemberg–120 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Schramberg

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Schramberg für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Schramberg 384 € im Jahr: 120 € für den ersten und 264 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Schramberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Schramberg 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Schramberg anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Schramberg innerhalb von 1 Monat anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Schramberg fällig?

Die Hundesteuersatzung von Schramberg nennt als Fälligkeit: innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheides.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung) der Stadt Schramberg, Gemeinderatsbeschluss vom 29.09.2022, in Kraft 01.01.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
29. September 2022
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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