Hundesteuer Thale 2026

In Thale kostet der erste Hund 80 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 100 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Erster Hund80 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr

Steuersätze in Thale

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2024
Erster Hund80 €
Zweiter Hund100 €
Jeder weitere Hund130 €
Gefährlicher Hundkein erhöhter Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Thale?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 80 € 800 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 310 € 3.100 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Thale: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Thale an. Hund in Thale anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Schließen Sie sie ab, bevor der Hund einzieht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Sachsen-Anhalt: Chippflicht spätestens 6 Monate nach der Geburt und Meldung an das zentrale Hunderegister mit Chipnummer und Versicherungsnachweis; die Meldung gilt zugleich als Anmeldung zur Hundesteuer.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Thale gilt:
    • Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres (nicht für Auslandshunde)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Thale

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2024[1] 80 € 100 € –
1.1.2014 bis 31.12.2023[2] 70 € 90 € –
  1. Hundesteuersatzung der Stadt Thale, Lesefassung der 1. Änderung (Stadtratsbeschluss 09.11.2023, in Kraft 01.01.2024)
  2. Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gemeindegebiet der Stadt Thale vom 19.12.2013 (Thalekurier 01/2014)

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Gebrauchshunde von Forstbeschäftigten, im Privatdienst angestellten Personen oder beschäftigten Jagdaufsehern mit Jagdeignungsprüfung
  • Herdengebrauchshunde in der erforderlichen Anzahl
  • Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, BL, aG, H oder GL)
  • Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres (nicht für Auslandshunde)
  • Ausgebildete und zugelassene Rettungs- und Diensthunde öffentlich-rechtlicher Körperschaften
  • Personen, die sich weniger als 2 Monate im Stadtgebiet aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden des Halters, die mehr als 100 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Fährten-, Schutz- oder Rettungshunde
  • 50 % für Jagdgebrauchshunde mit Jagdeignungsprüfung, die jagdlich verwendet werden
  • 50 % für haftpflichtversicherte Hunde mit bestandener Begleithundeprüfung nach VDH-Richtlinien (zunächst für 3 Jahre)
  • Zwingersteuer für Züchter: 50 % des Satzes je Hund, höchstens die Steuer für 3 Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Sachsen-Anhalt

Hundehaftpflicht
In Sachsen-Anhalt ist eine Hundehaftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. Pflicht für alle Hunde spätestens drei Monate nach der Geburt: Haftpflichtversicherung mit mindestens 1 Million Euro für Personen- und Sachschäden und 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden (§ 2 Abs. 3). Ausgenommen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Pflicht gilt für alle nach dem 28. Februar 2009 geborenen Hunde und für gefährliche Hunde (§ 20).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier. Für die Hunde, die nach § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes nicht eingeführt werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet (§ 3 Abs. 2). Die Rasse bestimmt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild (Phänotyp). Kreuzungen, bei denen der Phänotyp einer dieser Rassen zu erkennen ist, zählen mit. Daneben gelten Hunde nach einem Vorfall im Einzelfall als gefährlich, etwa nach einem Biss mit nicht nur geringfügiger Verletzung oder bei wiederholtem gefahrdrohenden Anspringen (§ 3 Abs. 3). Die Behörde stellt das nach Prüfung fest (§ 4 Abs. 4).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht innerorts im Land. Die Gemeinden regeln das per Gefahrenabwehrverordnung. Im Hundegesetz gilt Leine und Maulkorb nur für Hunde, die im Einzelfall als gefährlich festgestellt wurden und noch keine Erlaubnis haben, außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke (§ 5 Abs. 2). In der freien Landschaft einschließlich angrenzender öffentlicher Straßen dürfen Hunde nicht unbeaufsichtigt laufen (§ 28 Abs. 2 Satz 1 LWaldG).
Sachkunde
Es gibt keinen allgemeinen Sachkundenachweis für Hundehalter. Nur wer einen im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die Sachkunde mit einer theoretischen und praktischen Prüfung nachweisen (§ 6, § 9). Für Listenhunde ist ein Wesenstest vorgeschrieben, keine Sachkundeprüfung. Wer einen solchen Hund für den Halter führen will, braucht eine Bescheinigung der Behörde. Dafür muss er dieselben Voraussetzungen erfüllen, also auch die Sachkunde (§ 11 Abs. 4).
Rechtsgrundlage
Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz, HundeG LSA), Fassung vom 1. März 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Sachsen-Anhalt

Thale im Vergleich

Thale liegt 8 € über dem Median der 32 erfassten Städte in Sachsen-Anhalt (72 €). In Sachsen-Anhalt teilt sich Thale Platz 20 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Thale Platz 469 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Thale–80 €180 €
Quedlinburg 8 km 78 € 168 €
Harzgerode 14 km 72 € 167 €
Halberstadt 16 km 104 € 259 €
Wernigerode 20 km 102 € 270 €
Aschersleben 29 km 50 € 150 €
Median Sachsen-Anhalt–72 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Thale

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Thale für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Thale 180 € im Jahr: 80 € für den ersten und 100 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Thale einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Thale gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.

Bis wann muss ich einen Hund in Thale anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Thale innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Thale befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Thale gilt: Hunde aus dem Tierheim: befreit bis zum Ende des auf den Erwerb folgenden Kalenderjahres (nicht für Auslandshunde).

Wann ist die Hundesteuer in Thale fällig?

Die Hundesteuersatzung von Thale nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Thale, Lesefassung der 1. Änderung (Stadtratsbeschluss 09.11.2023, in Kraft 01.01.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. November 2023
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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