Hundesteuer Bad Ems 2026

In Bad Ems kostet der erste Hund 100 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Bad Ems

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund100 €
Zweiter Hund140 €
Jeder weitere Hund210 €
Gefährlicher Hund720 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Satzung (Kampfhunde): bissige, hetzende oder aggressiv anspringende Hunde und Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft; bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Hunden, die von diesen Rassen abstammen, wird die Gefährlichkeit unwiderlegbar vermutet

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bad Ems?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 450 € 4.500 €
1 gefährlicher Hund 720 € 7.200 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Bad Ems: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Bad Ems an. Hund in Bad Ems anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bad Ems
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel (auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli).
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bad Ems abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Verlauf der Hundesteuer in Bad Ems

Sätze pro Jahr, neueste zuerst. Hervorgehoben: derzeit gültig. Die Zahlen in Klammern verweisen auf die Quellen unter der Tabelle.
Zeitraum 1. Hund 2. Hund Gefähr­licher Hund
seit 1.1.2026[1] 100 € 140 € 720 €
1.1.2021 bis 31.12.2025[2] 96 € 132 € 720 €
  1. Haushaltssatzung der Stadt Bad Ems für 2026 (§ 5 Steuersätze, Haushaltsplan Stand 28.01.2026); Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 19.12.2018
  2. Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer sowie der Hundesteuer der Stadt Bad Ems vom 13.01.2021 (bestätigt im Haushaltsplan 2025)

„–“: kein Betrag bekannt oder kein gesonderter Satz.

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit Zertifikat sowie Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur für einen Hund)
  • Rettungshunde mit Prüfung, die regelmäßig bei Feuerwehr, Sanitäts-/Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen eingesetzt sind
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Schweißhunde von anerkannten Führern nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude, für höchstens zwei Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Bad Ems im Vergleich

Bad Ems liegt 10 € über dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz steht Bad Ems auf Platz 34 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bad Ems Platz 747 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Bad Ems–100 €240 €
Lahnstein 8 km 105 € 255 €
Koblenz 9 km 108 € 288 €
Montabaur 14 km 51 € 117 €
Boppard 14 km 78 € 210 €
Neuwied 21 km 96 € 192 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bad Ems

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bad Ems für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Bad Ems 240 € im Jahr: 100 € für den ersten und 140 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Bad Ems einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bad Ems 720 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Bad Ems anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Bad Ems innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Bad Ems fällig?

Die Service-Seite der Stadt Bad Ems nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit je einem Viertel (auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli).

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Bad Ems für 2026 (§ 5 Steuersätze, Haushaltsplan Stand 28.01.2026); Satzung über die Erhebung von Hundesteuer vom 19.12.2018
Art der Quelle
offizielle Service-Seite der Gemeinde
Stand der Quelle
28. Januar 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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