Hundesteuer Boppard 2026

In Boppard kostet der erste Hund 78 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 780 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen210 €pro Jahr
Gefährlicher Hund780 €pro Jahr

Steuersätze in Boppard

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund78 €
Zweiter Hund132 €
Jeder weitere Hund168 €
Gefährlicher Hund780 €

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 der Satzung zahlen das Zehnfache des Satzes nach Haushaltssatzung (§ 5 Abs. 2): bissige Hunde, Hunde die Wild oder Vieh hetzen oder reißen, Hunde die Menschen aggressiv angesprungen haben, Hunde mit gesteigerter Kampfbereitschaft; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier sowie Abkömmlinge werden unwiderlegbar vermutet

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Boppard?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 78 € 780 €
2 Hunde 210 € 2.100 €
3 Hunde 378 € 3.780 €
1 gefährlicher Hund 780 € 7.800 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Boppard: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Boppard an.
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

    Eine gravierte Marke mit Name und Telefonnummer fürs Halsband gibt es zum Beispiel bei Dog's Hundemarke. Anzeige

  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Boppard
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (nur für einen Hund)
  • Geprüfte Rettungshunde im Einsatz bei Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen
  • Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind
  • Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen, höchstens für zwei Hunde (nicht für gefährliche Hunde)

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Boppard im Vergleich

Boppard liegt 12 € unter dem Median der 54 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (90 €). In Rheinland-Pfalz steht Boppard auf Platz 15 von 54 (1 = günstigste). Unter allen 1120 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Boppard Platz 450 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 84 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Boppard–78 €210 €
Lahnstein 8 km 105 € 255 €
Koblenz 14 km 108 € 288 €
Bad Ems 14 km 100 € 240 €
Neuwied 24 km 96 € 192 €
Andernach 27 km 90 € 198 €
Median Rheinland-Pfalz–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Boppard

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Boppard für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Boppard 210 € im Jahr: 78 € für den ersten und 132 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Boppard einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Boppard 780 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Boppard anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Boppard innerhalb von 14 Tagen anmelden.

Wann ist die Hundesteuer in Boppard fällig?

Die Hundesteuersatzung von Boppard nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag als Jahresbetrag am 1. Juli.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2026 vom 26.01.2026, § 6 Steuersätze (Hundesteuersatzung vom 22.09.2014)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. Januar 2026
Zuletzt geprüft
13. Oktober 2026

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